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BÄK: Nachbesserungen am Gewebegesetz waren dringend notwendig

Geschrieben am 25-05-2007

Berlin (ots) - "Es ist ein Fehler, menschliche Zellen und Gewebe
dem Arzneimittelrecht zu unterstellen. Wir hätten uns gewünscht, dass
die Regierung diesen Fehler vollständig korrigiert", kommentierte
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die
Verabschiedung des Gewebegesetzes durch den Deutschen Bundestag. Kein
anderes europäisches Land habe diesen Weg zur Umsetzung der
EU-Geweberichtlinie beschritten. Der gewählte Ansatz widerspreche
auch der Regelungssystematik der EU. "Es wäre aus medizinischen,
ethischen und rechtlichen Gründen besser gewesen, die klassischen
Gewebetransplantate wie z.B. Augenhornhäute, Herzklappen, ganze
Knochen und Blutgefäße dem Transplantationsgesetz oder einem
eigenständigen Gewebegesetz zu unterstellen. Höchst problematisch ist
auch, dass die Bestimmungen zum Umgang mit Keimzellen nicht in einem
eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt werden", sagte
Hoppe.

Es sei aber anzuerkennen, dass nicht zuletzt aufgrund der vielen
Einwände von Sachverständigen Nachbesserungen am Regierungsentwurf
vorgenommen wurden. "Wir begrüßen sehr, dass im Gesetz nun der
Organspende Vorrang vor der Gewebespende eingeräumt wird", so Hoppe.
Auch die Kritik der Ärzteschaft an der Kommerzialisierung der
Gewebemedizin sei nicht wirkungslos geblieben. "Gegenüber den
ursprünglichen Plänen ist die jetzt vorgenommene Einschränkung der
Kommerzialisierbarkeit auf zulassungspflichtige, industriell
hergestellte Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben eine
wirkliche Verbesserung."

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. (030) 40 04 56-700


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