| | | Geschrieben am 25-05-2007 Widmann-Mauz: Großer Schritt zu mehr Gesundheitsschutz von Nichtrauchern
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 Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des durch die
 Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zum Schutz vor den
 Gefahren des Passivrauchens erklärt die Vorsitzende und Sprecherin
 der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
 Widmann-Mauz MdB:
 
 Mit der heutigen Entscheidung über das Nichtraucherschutzgesetz im
 Deutschen Bundestag wird die Grundlage für einen umfassenden Schutz
 vor dem Passivrauchen gelegt. Dieses Gesetz mit seinen klaren und
 übersichtlichen Regelungen ist nach Jahren der Diskussion ein
 Meilenstein für den Gesundheitsschutz der nichtrauchenden
 Bevölkerung.
 
 Dabei konnte die Unionsfraktion im parlamentarischen Verfahren
 erreichen, dass die Vorlage der Bundesregierung bezogen auf den
 Geltungsbereich um alle Verfassungsressorts auf deren eigenen Wunsch
 hin ergänzt wurde und sich die Auflagen dieses Gesetzes auf sie
 erstrecken. Der Deutsche Bundestag schafft für sich keine
 Sonderrechte, sondern setzt das, was er anderen auferlegt, auch
 selbst um. Das ist nur folgerichtig und trägt zur Akzeptanz der
 Regelungen bei. Auch der Jugendschutz wird weiter gestärkt, indem das
 Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr
 angehoben wird. Die Automatenhersteller erhalten die Auflage, die
 Umrüstung ihrer Anlagen in 16 und nicht wie ursprünglich vorgesehen
 in 22 Monaten zu realisieren. Damit können Jugendliche spätestens ab
 dem 01.01.2009 an Automaten keine Zigaretten mehr erhalten.
 
 Die Union bekennt sich aus Überzeugung zu den föderalen Strukturen
 unseres Landes. Ein im Vorfeld abgestimmtes Maßnahmenpaket stellt
 sicher, dass sich Bundes- und Ländergesetzgebung nahtlos
 aneinanderreihen und einen wirksamen Schutz vor den Gefahren des
 Passivrauchens realisieren.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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