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Westfälische Rundschau: Kommentar Unterhaltsrecht

Geschrieben am 23-05-2007

Dortmund (ots) - Mal wieder mischen sich die Karlsruher
Verfassungsrichter mit einem Urteil in die Tagespolitik ein. Die
Roten Roben zwingen den Gesetzgeber zu einem moderneren Familienbild,
als sich dies Union und SPD zutrauen. Während CDU, CSU und SDP beim
neuen Unterhaltsrecht nur eheliche und unehelicher Kinder
gleichstellen wollen, gehen die Hüter des Grundgesetzes einen Schritt
weiter. Ledige alleinerziehende Mütter und Väter dürfen nicht
schlechter gestellt werden als ihre geschiedenen Kollegen.

Die Richter haben abgewogen zwischen den grundgesetzlich
geschützten Tatbeständen Kindeswohl und Ehe. Und sich zu Gunsten des
schwächsten Teils jeder Familie, des Kindes entschieden. Indem
Karlsruhe die Position des Kindes stärkt, schwächen die Richter
zugleich die Rechtsform der Ehe als privater Wirtschaftsgemeinschaft
zwischen Frau und Mann. Wenn das Diskriminierungsverbot für
uneheliche Kinder gilt, warum nicht auch für nichteheliche Partner?

Noch genießen Ehepartner wirtschaftliche Vorteile bei der
kostenfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, bei
Hinterbliebenenrenten und vor allem beim steuerlichen
Ehegattensplitting. Der Schutzzaun um die Ehe ist mit dem neuen
Urteil jedenfalls brüchiger geworden.

Zunächst aber müssen sich Union und SPD erneut mit dem neuen
Unterhaltsrecht befassen. Dort stehen sich Ex-Frauen immer noch
besser als unverheiratete Partner. Die progressive Rechtsprechung der
Richter legt auch hier eine Gleichbehandlung nahe. Selbst wenn sich
Union und SPD nicht einig werden, keine Sorge. Es gibt ja das
Verfassungsgericht. Der Instanzenweg des Rechtsstaates arbeitet zwar
noch langsamer als die Politik. Dafür aber ohne ideologischen Eifer.
Man muss kein Hellseher sein, um vorauszusagen, dass auch das neue
Unterhaltsrecht in Karlsruhe landet. Um eine Blamage zu vermeiden,
sollte die große Koalition daher vorher die nötigen Korrekturen
vornehmen.

Originaltext: Westfälische Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58905
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Rückfragen bitte an:
Westfälische Rundschau
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