(Registrieren)

Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V. sieht Benachteiligung privater und freigemeinnütziger Träger durch Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausge

Geschrieben am 22-05-2007

Sindelfingen (ots) -

Gesetzesentwurf laut Gutachten in zentralen Punkten
verfassungswidrig

Ein vom Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e. V. bei Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Lehrstuhl
für Öffentliches Recht an der Universität Siegen, in Auftrag
gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zentrale Regelungen
des Entwurfs des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG)
verfassungswidrig sind. Der Verband der Krankenanstalten in privater
Trägerschaft in Baden- Württemberg sieht in dem Gesetzesentwurf eine
Bevorzugung der öffentlichen Träger und eine Zementierung bestehender
Strukturen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vom
19.10.2006 soll nach der offiziellen Gesetzesbegründung maßgeblich
auf der von Herrn Ministerpräsident Günther Oettinger eingesetzten
Expertenkommission "Zukunft der Krankenhausstruktur
Baden-Württemberg" basieren. Danach sollte die Trägervielfalt
erhalten und gestärkt werden. Allerdings zeigen sich bei näherer
Betrachtung in dieser Beziehung deutliche Diskrepanzen zwischen den
Anregungen der Expertenkommission und der Ausgestaltung des
Gesetzesentwurfs.

Wie das Gutachten von Prof. Dr. Kaltenborn nun ergibt, sind
zentrale Regelungen des Gesetzesentwurfs, insbesondere zur
Ausgestaltung des Grundsatzes der Trägervielfalt, als
verfassungswidrig einzustufen. Teilweise wird auch eine
verfassungskonforme Auslegung als notwendig angesehen, wo der
Wortlaut des Entwurfs "ob gewollt oder ungewollt" auch eine
Auslegungsvariante eröffnet, welche eine Verschlechterung der
Rechtsposition der freigemeinnützigen und privaten Träger gegenüber
dem bisherigen Recht intendiert. Hierzu zählt der Gutachter vor allem
die Formulierung in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzesentwurfs, wonach
freigemeinnützige und private Träger lediglich "nicht von der
Versorgung ausgeschlossen" werden dürfen. Eine Auslegung des Gesetzes
dahingehend, dass freigemeinnützigen und privaten Trägergruppen ein
geringerer Schutz als anderen Trägergruppen gewährt würde, sei
verfassungsrechtlich unzulässig.

Als verfassungswidrig und als Verletzung des Grundrechts der
Berufsfreiheit sieht Prof. Dr. Kaltenborn die Regelung des
Gesetzesentwurfs an, nach der beim Wechsel eines Trägers eines
Krankenhauses eine erneute "krankenhausplanerische Prüfung der
Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Krankenhauses in
neuer Trägerschaft" vorgesehen ist. Die Prüfung der
Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit müsse unabhängig vom
Wechsel des Trägers erfolgen. Der Verband der Krankenanstalten in
privater Trägerschaft in Baden-Württemberg sieht in der geplanten
Neuregelung eine verfassungswidrige Verfestigung bestehender
Strukturen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Träger. Ausgehend von
der aktuellen Entwicklung des Übergangs der öffentlich-rechtlichen
Trägerschaft von Krankenhäusern in private bzw. freigemeinnützige
Trägerschaft - nicht aber umgekehrt - dienten Regelungen dieser Art
offenbar nur der Abwehr solcher Veränderungen in eine Richtung ohne
erkennbare verfassungsrechtliche Rechtfertigung.

Nach dem Gutachten von Prof. Dr. Kaltenborn steht auch die
Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 4 LKHG-Entwurf, wonach der Grundsatz der
Trägervielfalt nicht dazu führen dürfe, dass bereits nach dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz geförderte Anlagen nicht mehr
zweckgerecht eingesetzt werden dürften, in erkennbarem Widerspruch
zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seiner jüngeren Rechtsprechung
darauf hingewiesen, dass gewachsene Strukturen im Krankenhausplan nur
geeignet seien, "den status quo zu erklären, nicht aber als
sachlicher Grund die Verfestigung bestehender Unterschiede zu
rechtfertigen" (BVerfG, Beschl. v. 4. 3. 2004, - 1 BvR 88/00 -).

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene weitere Neuregelung, wonach die
Anfechtungsklage eines Dritten gegen krankenhausplanerische
Entscheidungen der Planungsbehörde keine aufschiebende Wirkung mehr
zukommen soll, hatte der Verband der Krankenanstalten in privater
Trägerschaft in Baden-Württemberg bereits im Anhörungsverfahren als
in offensichtlichem Widerspruch zur genannten Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Prof. Dr. Kaltenborn weist in
seinem Gutachten nun ausdrücklich darauf hin, dass die geplante
Neuregelung dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven
Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gerecht werde.

Der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg sieht in dem Gutachten seine bisherige
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf umfassend bestätigt. Eine Korrektur
in den genannten Punkten sei unumgänglich, wolle der
Landesgesetzgeber nicht den Eindruck vermitteln, sehenden Auges ein
Gesetz gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu
verabschieden.

Originaltext: Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66619
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66619.rss2

Pressekontakt:
Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in
Baden-Württemberg e.V.
Dr. Clemens Bold, Geschäftsführer
Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 9505-40, Telefax: (07031) 9505-49

info@vpka-bw.de
http://www.vpka-bw.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

71916

weitere Artikel:
  • NABU fordert rasche Umsetzung der Beschlüsse und Strategien zum Naturschutz Berlin (ots) - Anlässlich des Tages der biologischen Vielfalt hat der NABU ein rasches Handeln gegen das weltweite Artensterben gefordert. Es lägen ausreichend Studien vor, aus denen klar hervorgehe, dass zahlreiche Pflanzen und Tiere weltweit durch den bislang ungehemmten Raubbau an den natürlichen Ressourcen bedroht sind. "Die Beschlüsse sind da. Jetzt müssen endlich Taten folgen, um unsere Erde auch für nachfolgende Generationen lebenswert zu erhalten. Vor allem die reichen Industrieländer sind aufgefordert, hier mit gutem Beispiel mehr...

  • Heilpraktiker und Ärzte in einem Boot / Auch Heilpraktiker lehnen elektronische Gesundheitskarte ab Düsseldorf (ots) - Auch wenn Ärzte und Heilpraktiker nicht immer in Übereinstimmung liegen, gibt es von Zeit zu Zeit doch Gemeinsamkeiten. So jetzt in Sachen elektronischer Gesundheitskarte. Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Der Berufs- und Fachverband "Freie Heilpraktiker e.V. -FH-" stimmt nicht nur den Ausführungen der Delegierten des Ärztetages zu, sondern hat sich auch schon bereits seit einiger Zeit aus der Interessenslage des Berufsstandes der Heilpraktiker und mehr...

  • Deutschlandbesuch des Dalai Lama im Mai 2008 / Tibetisches Oberhaupt nimmt Einladung der Tibet Initiative Deutschland an. Berlin (ots) - Der 14. Dalai Lama hat eine Einladung der Tibet Initiative Deutschland (TID) angenommen, im Mai 2008 die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen. Der Besuch steht unter dem Motto "Kein Friede ohne Menschenrechte". Die Erkenntnis, dass dauerhafter Friede ohne die Achtung der Menschenrechte nicht möglich ist, hat leider noch nicht Eingang in die internationale Politik gefunden. Friedensinitiativen werden zumeist nur dann unterstützt, wenn eigene Interessen betroffen sind. Die Menschenrechte spielen dagegen nur eine untergeordnete mehr...

  • Tag des Ausbildungsplatzes: 16.900 Ausbildungsplätze bundesweit eingeworben Nürnberg (ots) - Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben gestern (Montag) am "Tag des Ausbildungsplatzes" insgesamt 16.900 Ausbildungsplätze eingeworben. Damit wurde das Ergebnis des vergangenen Jahres (14.100) deutlich überboten und gleichzeitig ein wertvoller Beitrag zur Erreichung der Ziele des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs geleistet. "Die sehr positive konjunkturelle Entwicklung wirkt sich auch günstig auf die Zahl der eingetragenen Ausbildungsverträge aus. Gleichwohl suchen noch viele Bewerber mehr...

  • N24-EMNID-UMFRAGE: Mehrheit der Bundesbürger wünscht Pläne zum Abzug der Bundeswehr Berlin (ots) - Die Bundesbürger wünschen sich eine konkrete Perspektive für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Konkrete Ziele und einen konkreten Zeitplan, notfalls auch für einen Abzug, wünschen sich 52 Prozent der Befragten. 42 Prozent sind dafür, mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Allerdings wäre es den meisten am liebsten, es kämen keine Soldaten, sondern zivile Aufbauhelfer zum Einsatz: 63 Prozent hielten dies für die beste Lösung. Die Unterstützung für den Einsatz in Afghanistan nimmt mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht