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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin rechtswidrig

Geschrieben am 17-05-2007

Neugersdorf (ots) -

- bwin kann sein Angebot in Bayern aufrecht erhalten
- Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines
Internetverbots von Sportwetten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine
Entscheidung des Veraltungsgerichts Ansbach bestätigt, das im
Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung
Mittelfranken gegen bwin e.K. ausgesetzt hatte.

Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern
via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit
Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hält die technische Umsetzung dieses Verbots
für nicht möglich und die Verfügung daher für "offensichtlich
rechtswidrig".

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Mit dieser Entscheidung kann
bwin sein Angebot in Bayern weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter
den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem die technische
Unmöglichkeit der dort vorgesehenden Internetsperre gerade auch im
Hinblick auf Angebote aus anderen EU-Staaten. Es ist damit eine
Richtung weisende Entscheidung des obersten bayerischen
Verwaltungsgerichts."

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K. Als
einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist
bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und
2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000
Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges
Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs
und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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