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LVZ: Hans-Jürgen Papier verteidigt das Gandenrecht oberster Staatsrepräsentanten / Verständnis für staatliches Austesten der Verfassung beim Schutz vor terroristischer Bedrohung

Geschrieben am 17-05-2007

Leipzig (ots) - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes,
Hans-Jürgen Papier, sorgt sich um den Umgang mit dem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung. Zugleich verteidigt er, auch vor
dem Hintergrund der aktuellen Debatte um einen Straferlass für
RAF-Täter, das Gnadenrecht und das Bemühen des Staates, mit neuen
Sicherheitsgesetzen den Schutz der Bürger, auch im Widerstreit mit
dem Schutz der Privatsphäre, bestmöglich zu garantieren.

In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"
(Freitag-Ausgabe) sagte Papier: "Das Gnadenrecht ist durch das
Grundgesetz anerkannt und durch bundes- und landesrechtliche
Regelungen näher bestimmt. Es ist geltendes Verfassungsrecht." Zu oft
geäußertem Unverständnis von Bürgern, dass Schwerverbrecher
einerseits zu drakonischen Strafen verurteilt würden, trotzdem aber
in den Genuss eines grundsätzlichen Anspruchs auf ein Leben in
Freiheit kommen sollten, meinte Papier: "Was geltendes Recht ist,
muss grundsätzlich auch anwendbar sein, und zwar unabhängig von
Zeitströmungen oder politischen Meinungen. Der Träger des
Gnadenrechts hat hierbei einen weiten Entscheidungsspielraum."

Der Präsident des obersten Gerichts in Deutschlands zeigte in dem
Interview Verständnis für das Bemühen des Staates, die Grenzen des
verfassungsrechtlich Zulässigem bei der Terrorismusbekämpfung
auszutesten und dabei auch das Bundesverfassungsgericht
einzubeziehen. "Ich respektiere und achte das Bemühen des
demokratischen Gesetzgebers, auf neue, die innere Sicherheit
betreffende Herausforderungen angemessen rechtsstaatlich zu
reagieren."

Der demokratische Rechtsstaat habe zum einen die Freiheits- und
Menschenrechte seiner Bürger zu schützen. Er habe auf der anderen
Seite auch für die innere und äußere Sicherheit seiner Bürger Sorge
zu tragen. Beides seien zentrale Anliegen. Dabei könnten
Spannungslagen auftreten. "Es ist durchaus sachgerecht und legitim,
wenn der Gesetzgeber als Erstinterpret der Verfassung versucht, diese
beiden Belange angemessen in Einklang zu bringen. Aufgabe des
Bundesverfassungsgerichtes ist es, wenn es angerufen wird, in
letztverbindlicher Zweitinterpretation der Verfassung zu überprüfen,
ob der Gesetzgeber einen angemessenen Ausgleich gefunden hat", sagte
Papier.

Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in den
letzten Jahren einige gesetzliche Regelungen, die sich in dem
Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit bewegten,
verfassungsrechtlich beanstandet habe. Andererseits wurde bei einer
Vielzahl von Gesetzen kein Verfassungsverstoß festgestellt. Natürlich
nehme die Öffentlichkeit die beanstandeten Gesetze stärker zur
Kenntnis. "Ich erinnere nur an das Luftsicherheitsgesetz, das die
Möglichkeit eröffnete, ein von Terroristen gekapertes
Passagierflugzeug durch die Luftwaffe abschießen zu lassen. Dieses
Gesetz wurde wegen Verstoßes gegen die Menschenwürdegarantie und das
Recht auf Leben für verfassungswidrig erklärt. Das
Bundesverfassungsgericht hat auch die Regelungen des
Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung
wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis und den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beanstandet." Das seien "spektakuläre Fälle",
aber "keine gefährliche Tendenz".

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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