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Föderalismusreform: Lenkt die große Koalition beim Heimrecht ein?

Geschrieben am 07-04-2006

Berlin (ots) -

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
begrüßt die offenkundige Einsicht der großen Koalition im Zuge der
Föderalismusreform, das Heimrecht als Bundesgesetz zu erhalten:
Sowohl die verantwortliche Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, als auch
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hätten Bedenken gegen die
geplante Verlagerung des Heimrechts in die Zuständigkeit 16 einzelner
Länder angemeldet. Dies sagte die Staatssekretärin im
Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, auf dem
BKK-Pflegetag in Berlin.

bpa-Präsident Bernd Meurer: „Wir sind sehr erfreut, dass die große
Koalition unsere eindringlichen Appelle nicht überhört hat. Seit über
einem Jahr weisen wir darauf hin: Ein einheitliches Bundesgesetz ist
notwendig, damit Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in allen Ländern,
unabhängig von der jeweiligen Finanzlage, die gleichen
Lebensverhältnisse vorfinden."

Sehr erfreulich sei ebenfalls, so Meurer weiter, dass die
Forderung nach einer Beibehaltung der Bundeszuständigkeit beim
Heimrecht mittlerweile auf eine breite, nahezu einhellige
Unterstützung bei allen Parteien trifft: Umfassenden Korrekturbedarf
am Entwurf für die Föderalismusreform, und ausdrücklich auch beim
Heimrecht, sieht Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD).

Damit übereinstimmend äußern sich die Seniorenpolitiker seiner
Fraktion. Allen voran die seniorenpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, spricht sich in ihrer
aktuellen Pressemitteilung deutlich gegen eine Verlagerung des
Heimgesetzes vom Bund auf die Länder aus: „Dies ist ein Irrweg. Denn
dann droht die Gefahr von Sozialdumping."

bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel teilt die durch Christel Humme
weiter ausgeführten Befürchtungen: „Angesichts leerer Kassen werden
sich viele Länder dazu gezwungen sehen, die Anforderungen an die
Heime mehr und mehr unter den Vorbehalt der Finanzierung zu stellen.
Fehlen bundesweite Mindeststandards, ist ein Wettbewerb nach unten zu
Lasten der pflegebedürftigen Menschen zu erwarten. Dann wird der
Wohnort eines Heimbewohners darüber entscheiden, wie seine Rechte und
die Qualität seiner Versorgung aussehen. Das können wir im Interesse
der hilfebedürftigen Menschen nicht zulassen."

Herbert Mauel: „Zudem würden 16 verschiedene Länderheimgesetze
alles andere als einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten."

Der bpa vertritt bundesweit rund 4.300 private Pflegeeinrichtungen,
darunter mehr als 2.300 Heime.


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Herbert Mauel, 030/30878860.


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