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Innenministerium: Sonderopfer für Private Pflegeversicherung ist vermutlich verfassungswidrig

Geschrieben am 15-05-2007

Hamburg (ots) - Der Plan der Großen Koalition, den Privaten
Pflegeversicherungen mehrere hundert Millionen Euro zugunsten des
gesetzlichen Systems abzuverlangen, ist vermutlich verfassungswidrig.
Wie die ZEIT berichtet, liegt eine entsprechende Expertise des
Bundesinnenministeriums seit dem Wochenende im zuständigen
Bundesgesundheitsministerium vor.

Union und SPD hatten schon während der Koalitionsverhandlungen
vereinbart, dass die privaten Versicherungen einen finanziellen
Ausgleich zahlen sollten, weil sie im Schnitt deutlich jüngere und
gesündere Mitglieder und deswegen geringere Kosten haben als die
gesetzlichen Kassen. Zuletzt waren Zahlungen zwischen 500 und 900
Millionen Euro im Gespräch. Vor allem SPD-Politiker hatten die Abgabe
gefordert. Gegen diesen Plan äußerte nun das Innenministerium
verfassungsrechtliche Bedenken. Dies geht aus einer Expertise im
Auftrag des Gesundheitsministeriums hervor, die seit dem Wochenende
vorliegt.

Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 21 vom 16. Mai 2007 senden
wir Ihnen gerne zu.

Originaltext: DIE ZEIT
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2

Pressekontakt:
Elke Bunse, DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 040/3280-217
Fax: 040/3280-558
E-Mail: bunse@zeit.de


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