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Eichhorn: Deutschland bei Nichtraucherschutz auf gutem Wege

Geschrieben am 10-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Anhörung im Bundestag zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Schutz vor den Gefahren
des Passivrauchens, erklärt die Drogenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Ab September 2007 wird es, laut Gesetzentwurf der Bundesregierung,
in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und dem Bundestag ein
Rauchverbot geben.

Zu der öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf, die gestern
im Reichstag stattfand, waren 41 Verbände geladen.

Begrüßt wurde einhellig die Anhebung des Abgabeverbots für
Zigaretten auf 18 Jahre und eine damit einhergehende Verbesserung des
Jugendschutzes. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) geht
davon aus, dass durch diese Maßnahme das Einstiegsalter von heute
11,6 Jahren für die erste Zigarette wieder steigt. Die DHS sprach
sich darüber hinaus dafür aus, das Werbeverbot für Tabakwaren in
Kinos und die Präventionsarbeit auszuweiten. Entgegen den Aussagen
des Verbandes der Deutschen Tabakwaren-Großhändler und
Automatenaufsteller, geht die DHS davon aus, dass für die Umstellung
der Automaten keine 22 Monate ab 1.9.2007 sondern lediglich drei
Monate benötigt werden.

Die geplante Einrichtung von Raucherräumen ist ein Kompromiss, der
Nichtraucher vor den gesundheitsschädigenden Stoffen des Tabakrauches
schützt und gleichzeitig Rauchern Rückzugsräume bietet. Der
Gesetzentwurf schreibt vor, dass es sich bei diesen Räumen
keinesfalls um Arbeits- oder Diensträume handeln darf. Genaue
Kriterien werden in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen und viele andere Verbände wiesen in ihren Stellungnahmen
darauf hin, dass Raucherräume so ausgestaltet sein sollten, dass
keine Schadstoffe aus dem Raum entweichen können. Dazu müssten diese
mit einer automatisch schließenden Tür ausgestattet sein und mit
einer Belüftungsanlage, um auch die Raucher selbst zu schützen.

Von vielen Verbänden und der Bundesärztekammer wurde auf die
Erfahrungen anderer europäischer Länder bei der Durchsetzung von
Rauchverboten verwiesen. In den meisten Ländern wird nicht nur der
widerrechtlich Rauchende bestraft. Auch der Hausrechtsinhaber muss
bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot mit einer Geldbuße rechnen.
Die Bußgeldhöhe sollte im Gesetz festgelegt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es der Bundesregierung
gelingen, den Nichtraucherschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich
deutlich zu verstärken. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass
Rauchverbote nicht nur die Nichtraucher schützen, sondern auch zu
einem Rückgang des Zigarettenkonsums führen. So hatten ein Jahr nach
Einführung des italienischen Nichtraucherschutzgesetzes bereits
500.000 Italiener mit dem Rauchen aufgehört. Dies ist eine
Entwicklung, die auch für Deutschland wünschenswert wäre.

Nun liegt es an den Ländern, die notwendigen Regelungen zum Schutz
der Nichtraucher auch in ihrem Kompetenzbereich zügig und möglichst
bundeseinheitlich umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu
Recht, in allen öffentlichen Einrichtungen, Discotheken, Theatern und
in der Gastronomie, vor dem Passivrauch geschützt zu werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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