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Börnsen/Krings: Vergütung für Künstler künftig europaweit

Geschrieben am 07-04-2006

Berlin (ots) - Zur ersten Lesung des Fünften Gesetzes zur Änderung
des Urheberrechtsgesetzes (Folgerecht) erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Börnstrup) MdB, und der Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das "Geistige Eigentum" im
Rechtsausschuss und Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages, Dr. Günter Krings MdB:

Zukünftig erhalten bildende Künstler beim Weiterverkauf ihrer
Werke in der Europäischen Union durch einen Kunsthändler oder auf
einer Auktion eine Vergütung und werden damit an der Wertsteigerung
ihrer Bilder beteiligt. In Deutschland existiert bereits eine
gesetzliche Regelung für eine Folgerechtsvergütung. England als
wichtigster Kunstmarkt Europas hingegen beteiligt die Künstler
bislang nicht am Weiterverkaufserlös.

Die Harmonisierung auf europäischer Ebene erfordert eine Anpassung
der nationalen Vorschriften, die das Ziel verfolgt, den
Vergütungsanspruch in der EU unabhängig vom Verkaufsort zu machen und
die Rahmenbedingungen für den deutschen Kunstmarkt attraktiver zu
gestalten.

Um die Wettbewerbschancen gegenüber dem englischen Kunsthandel zu
verbessern, ist es notwendig, auf nationaler Ebene eine Regelung zu
finden, die auf der Linie der englischen Umsetzung der Richtlinie
liegt. Dies bedeutet insbesondere eine Anhebung des Schwellenwertes
für die Anwendbarkeit des Folgerechts auf einen Weiterverkaufspreis
von mindestens 1.000 Euro. Damit wird nicht der gesamte Spielraum der
Richtlinie ausgereizt, die auch einen Schwellenwert in Höhe von 3.000
Euro zugelassen hätte. Eventuelle Rückgänge beim deutschen
Vergütungsaufkommen werden durch die einheitliche
Folgerechtsvergütung in Europa ausgeglichen.

Die Eintrittskarte junger Künstler in den Markt bleibt unbelastet,
da der Erstverkauf eines Bildes weiterhin vergütungsfrei bleibt. Vom
Folgerecht profitieren zu einem nicht unerheblichen Teil die Erben
von Künstlern. Im Jahre 2004 erhielten 256 Erben Zahlungen aus dem
Vergütungsaufkommen, während 314 lebende Künstler Ansprüche geltend
machen konnten.

Der Gesetzentwurf stärkt den deutschen Kunsthandel gegenüber dem
britischen Markt durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen und
sorgt damit auch für eine Stärkung der Kunst in Deutschland.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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