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Neue Arzneimittel-Festbeträge sparen 100 Millionen Euro pro Jahr

Geschrieben am 09-05-2007

Siegburg (ots) -

Gemeinsame Presseerklaerung

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Die Spitzenverbaende der Krankenkassen haben zu acht neuen
Gruppenbeschluessen Festbetraege festgesetzt sowie für 16
Festbetragsgruppen Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte

- am 17.10.2006 eine bestehende Festbetragsgruppe
(Alpha-Rezeptorenblocker) aufgrund weiterer Wirkstoffe
ueberarbeitet und zwei neue Festbetragsgruppen nach § 35 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2)

- am 18.01.2007 drei neue Festbetragsgruppen (Fentanyl, Levodopa +
Carbidopa Gr. 3, Terbinafin) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V
(Stufe 1) sowie eine neue Gruppe (Bisphosphonate und
Kombinationen von Bisphosphonaten mit Additiva) nach § 35 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 SGB V (Stufe 3) und

- am 15.02.2007 zwei neue Gruppen (Antianaemika, andere und
Makrolide, neuere) nach § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Stufe 2)

beschlossen.

Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbaende der Krankenkassen in
der Zeit vom 02.03. bis 29.03.2007 in einem geordneten und
transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhoerung mit
Festbetragsvorschlaegen durchgefuehrt, bei der Sachverstaendige der
medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der
Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu
den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.

Am 07.05.2007 haben sie nach Auswertung der insgesamt acht
abgegebenen Stellungnahmen die Festbe-träge festgesetzt. Nach diesen
Festsetzungsbeschluessen wird in allen Gruppen eine für die Therapie
hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualitaet
gesicherte Versorgung gewaehrleistet. Insgesamt fuehren die
Beschluesse zu einem zusaetzlichen Einsparvolumen von 100 Mio. Euro
pro Jahr.

Die Festbetragsbeschluesse der Spitzenverbaende vom 07.05.2007
werden im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 bekannt gemacht. Sie
stehen ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite
des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege
abrufbar zur Verfuegung. Darüber hinaus werden die Verbaende der
Marktkreise schriftlich informiert. Die Festbetraege treten zum
01.07.2007 in Kraft.

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere 16 Festbetragsgruppen
festgelegt Ferner haben die Spitzenverbaende der Krankenkassen am
07.05.2007 auch Beschluesse zur Zuzahlungsbefreiung für die acht
neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.07.2007 gefasst.
Von dem Beschluss zur Zuzahlungsfreistellung sind auch acht weitere
Festbetragsgruppen betroffen, für die auf der Basis aktualisierter
Produktstaende Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden koennen,
da hierdurch Einsparungen zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss
sind dann für insgesamt für 223 Festbetragsgruppen mit rund 22.000
Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 erfolgt der offizielle
Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 07.05.2007. Der
Beschluss steht ab 11.05.2007 mit weiteren Servicedateien auf den
Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter
www.bkk.de/arzneimittel-zuzahlungsbefreiung abrufbar zur Verfuegung.
Zeitgleich werden die Verbaende der Marktkreise schriftlich
informiert.

Im Internet: www.gkv.info

Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Federfuehrend für die Veroeffentlichung:
BKK Bundesverband
Ebertstr. 24/Pariser Platz 6a
10117 Berlin

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Telefon: 0 30 - 2 23 12 - 0
Telefax: 0 30 - 2 23 12 - 1 29
eMail: presse@bkk-bv.de


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