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Lausitzer Rundschau: Lausitzer Rundschau zur Sicherheitsverwahrung: Gefährliche Gratwanderung

Geschrieben am 06-04-2006

Cottbus (ots) - Das in großer Eile 2004 erlassene Gesetz zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor
gefährlichen Straftätern schützen. Besonders dann, wenn nach einer
Verurteilung deutlich wird, dass jemand die Haftanstalt nach
Strafverbüßung verlässt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder zum
brutalen Vergewaltiger oder Totschläger wird.
Nach gut einem Jahr Praxis zeigt das Gesetz seine Schwachstellen. Der
Fall des mehrfach vorbestraften Cottbusers, der jetzt wieder auf
freiem Fuß ist, macht das deutlich.
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist seine Freilassung nicht zu
beanstanden. Dass ein Hamburger Gericht seine Möglichkeiten nicht
nutzte, darf dem Betroffenen nicht erneut angelastet werden.
Schließlich geht es um den wohl schwer wiegendsten Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte eines Menschen: ihn auf unbestimmte Zeit
einzusperren.
Auf der anderen Seite stehen mehrere Gutachter, die diesen Menschen
als äußerst gefährlich eingeschätzt haben und die es für sehr
wahrscheinlich halten, dass er erneut zum brutalen Vergewaltiger
wird. Gerade solche Straftäter sollten jedoch, so der damalige
politische Wille, durch das Gesetz zur nachträglichen
Sicherungsverwahrung unter Verschluss gehalten werden.
In Bernau hat vor drei Wochen ein vorbestrafter Sexualtäter zwei
Kinder missbraucht. Ihm hatten Gutachter eine falsche positive
Prognose ausgestellt. Im Fall des jetzt freien Cottbusers warnen die
Gutachter eindringlich, aber es gibt keine juristische Möglichkeit,
diese Warnung konsequent zu beherzigen. Auflagen, mögen sie noch so
streng sein, sind dabei nur zweite Wahl. Vielleicht ist es nach
eineinhalb Jahren an der Zeit, zu überprüfen, ob das Gesetz zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung wirklich das bringt, was gewollt
ist. Wenn nicht, muss es nachgebessert werden.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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