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Kirsten Tackmann: 50 Jahre Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau - noch viele Fragen ungelöst

Geschrieben am 03-05-2007

Berlin (ots) - Heute vor 50 Jahren verabschiedete der Deutsche
Bundestag das Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Am 3.
Mai 1957 wurde damit der Gleichberechtigungsgrundsatz des
Grundgesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und die Rechte
der Ehefrauen im Familien-, Ehe- und Vermögensrecht erweitert.
Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE.:

Für viele ostdeutsche Frauen scheint dies kein historischer Tag zu
sein, denn zu dieser Zeit setzte die Familienpolitik in der DDR
längst auf die Erwerbsintegration von Frauen. In Westdeutschland
wurde mit dem Gleichberechtigungsgesetz dagegen erstmals
klargestellt, dass der Satz im Grundgesetz "Frauen und Männer sind
gleichberechtigt" auch die Überwindung patriarchaler Regelungen im
Familienrecht und anderen Rechtsgebieten notwendig macht. Vor diesem
denkwürdigen Tag hatten Männer die alleinige Entscheidungsbefugnis in
allen Angelegenheiten, die das gemeinschaftliche Leben betreffen.
Beispielsweise konnten sie darüber entscheiden, ob ihre Ehefrauen
berufstätig sein dürfen. Mit dem Gleichberechtigungsgesetz erhielten
Frauen erstmals das Recht auf Erwerbstätigkeit, zumindest solange
"dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar" war.

Während die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der DDR unter
anderem durch den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung gefördert
wurde, setzte die Bundesrepublik noch jahrzehntelang auf die
traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern. Von den
westdeutschen Frauen mag sich so manche noch an die Diskussionen von
damals erinnern. Ihnen werden viele der heutigen Debatten, wie etwa
die den Ausbau der Kinderbetreuung, wie ein Déjà vu erscheinen. So
klingen die heutigen Reden mancher Talk-Show Gäste wie die des ersten
Bundesfamilienministers Franz Wuermeling (CDU). Dieser propagierte
nicht nur kinderreiche Familien, sondern auch eine traditionelle
Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Den Ausbau öffentlicher
Kinderbetreuung im Vorschulalter lehnte der Minister ebenso ab, wie
die Erwerbstätigkeit von Müttern. Denn, so Wuermeling: "Für
Mutterwirken gibt es nun einmal keinen vollwertigen Ersatz."

Auch wenn die Forderung nach eigenständiger Existenzsicherung
durch Frauenerwerbsarbeit aufgrund der Entgeltdiskriminierung und
Abdrängung in den Niedrig- und Niedrigstlohnsektor nach wie vor nicht
erfüllt ist, war das Gesetz zur Gleichberechtigung von Frau und Mann
dennoch ein erster Schritt, rechtliche Diskriminierungen von Frauen
abzubauen, dem im Laufe der Jahre durch das Engagement von
Politikerinnen und Juristinnen weitere Schritte gefolgt sind. Eines
ist unterdessen klar: Recht ist nicht geschlechtsneutral. Deshalb
gehören alle Gesetze vor ihrer Verabschiedung auf den
gleichstellungspolitischen Prüfstand. Davon allerdings ist
Deutschland noch weit entfernt, wie beispielsweise die Hartz-Gesetze
zeigen.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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