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5. Mai: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen / Gleiche Chancen für alle / ASB äußert sich besorgt über unterschiedliche Entwicklungen in den Bundesländern

Geschrieben am 03-05-2007

Köln (ots) - "Wir befürchten, dass bereits erreichte Erfolge
finanziellen Zwängen geopfert werden könnten", warnt Gabriele Osing,
Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband,
anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen. Der ASB fordert deshalb die Bundesländer
auf, dafür Sorge zu tragen, dass bundesweit die gleichen Leistungen
und Chancen für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden.

Die Befürchtungen des ASB gründen sich auf die im letzten Jahr in
Kraft getretene Föderalismusreform und ihre Auswirkungen auf die
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesländer und
Kommunen haben im Zuge der Reform größere Handlungsspielräume im
Bereich des Sozialrechts erhalten. Damit gerät eine Einheitlichkeit
der Lebensverhältnisse von Menschen mit Behinderung in Gefahr.

So sind zum Beispiel zwei wichtige Gesetze, das Gaststätten- und
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die für die Herstellung von
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum maßgeblich sind, in die
Zuständigkeit der Länder übergegangen. Bislang bundesweit
einheitliche Regelungen etwa für den barrierefreien Bau von
Gaststätten, Gehwegen, Straßen oder im Öffentlichen Nahverkehr
greifen somit nicht mehr. "Wenn man einen nüchternen Blick auf die
finanzielle Lage der Länder und Kommunen wirft, ist zukünftig mit
Verschlechterungen im Bereich des barrierefreien Bauens zu rechnen",
ist sich Gabriele Osing sicher. Und auch die barrierefreie
Zugänglichkeit und behindertengerechte Ausgestaltung aller künftig
eröffnenden Restaurants, Kneipen und Bars ist durch die neuen
Zuständigkeiten in Gefahr geraten.

"Viele Nachteile sind inzwischen beseitigt worden und wir haben
deutliche Fortschritte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe
von Menschen mit Behinderung gemacht", so Osing weiter. Ein Grund
dafür liegt sicher auch in den zahlreichen bundeseinheitlichen
Rechtsvorschriften, die geeignete Voraussetzungen geschaffen haben.
Soziale Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung für Menschen
mit Behinderung sind Grundrechte einer solidarischen Gesellschaft und
eines sozialen Europas.

Originaltext: ASB-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6532
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6532.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle: Dorothee Mennicken, Tel. 0221/47605-296,
Bianca Fornoff, Tel.: 0221/47605-233, Fax: -297, www.asb.de


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