Mitteldeutsche Zeitung: Gesetzentwurf zum Kampfhundegesetz der CDU-Landtagsfraktion / Pflicht zum Besuch beim Tierarzt
Geschrieben am 30-04-2007 |
Halle (ots) - Magdeburg. Hundehalter in Sachsen-Anhalt sollen künftig zum Besuch beim Tierarzt verpflichtet werden. Diese sollen Hunde auf auffälliges Verhalten untersuchen, um Beißattacken von gefährlichen Tieren zu minimieren und im Zweifelsfall den Amtstierarzt informieren. Das sieht der Entwurf eines Kampfhundegesetzes der CDU-Landtagsfraktion vor. CDU-Innenpolitiker Jens Kolze sagte der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstag-Ausgabe): "Verantwortungsbewusste Halter gehen ohnehin mit ihren Hunden zum Tierarzt, so dass eine solche Einschätzung des Wesens des Tieres ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich ist." Die erste in Augenscheinnahme des Hundes sei aber nicht mit einem Wesenstest zu vergleichen, das muss in einem zweiten Schritt erfolgen. Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt lehnt den Vorschlag ab: "Das funktioniert nicht", sagte Vizepräsident Ernst Kutschmann. Ob ein Hund auffällig und potenziell gefährlich sei, könne nur mit einem aufwändigen Wesenstest ermittelt werden.
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