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Dött/Mißfelder: 20 Jahre Tschernobyl

Geschrieben am 05-04-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen
Bundestages zum 20. Jahrestag des Reaktorunfalls in Tschernobyl
erklären die umweltpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und der zuständige
Berichterstatter für Energiepolitik im Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Philipp Mißfelder MdB:

In der Nacht vom 25. auf den 26. April 1986 ereignete sich im
sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl in der heutigen Ukraine
während eines Tests eine unkontrollierte Kernschmelze, die zur
Zerstörung des Reaktorblocks 4 und zur weiträumigen Freisetzung von
Radioaktivität führte. Ursache dieses Unfalls ist neben technischen
Mängeln des Reaktortyps auch menschliches Versagen gewesen, da dem
Betriebspersonal das Reaktorverhalten bei niedriger Leistung weder
bekannt war, noch in den Betriebsverfahren eindeutig dargestellt
wurde.

In den ersten zehn Tagen nach der Explosion kam es zu einer
Freisetzung von radioaktivem Material (Iod-131 und Caesium-137) in
die Umwelt. Besonders betroffen waren Gebiete in Belarussland,
Russland und der Ukraine. Eine radioaktive Wolke verteilte die
Substanzen bis nach Süd- und Ostdeutschland. Laut
Strahlenschutzkommission hat die durchschnittliche Strahlenbelastung
jedoch auch im ersten Jahr nach der Reaktorkatastrophe den zulässigen
Grenzwert nicht überschritten und nimmt seitdem kontinuierlich ab.
Deshalb sind in Deutschland auch keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen bekannt, die aus dem Unfall von Tschernobyl abzuleiten
wären.

In Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden auf
nationaler und internationaler Ebene umfangreiche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung und zur Erhöhung
der Sicherheitsstandards in den bestehenden Kernkraftwerken
beschlossen. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass in
Deutschland ein vergleichbares Unglück wie das von Tschernobyl zu
keinem Zeitpunkt möglich gewesen wäre. Dies liegt neben der
rechtsstaatlichen Aufsicht der deutschen Kernkraftwerke auch in den
laufenden Investitionen zum Ausbau internationaler
Sicherheitsstandards sowie dem hohen Ausbildungsniveau des
Betriebspersonals begründet. Die Technologie westlicher Reaktoren ist
hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen, dem vorhandenen Containment
und der Redundanz dem RBMK-Reaktortyp von Tschernobyl deutlich
überlegen.

Um die Folgen des Reaktorunfalls zu überwinden, müssen die
Menschen in den betroffenen Staaten auch zukünftig bei der
Bewältigung der ökologischen, medizinischen, ökonomischen und
sozialen Folgen des Unfalls unterstützt werden. Dabei gehört den
Opfern des Unfalls unser Mitgefühl.

Um ein Unglück wie das von Tschernobyl zukünftig auszuschließen,
ist es dabei unabdingbar, von denjenigen Staaten, welche Kernenergie
zu friedlichen Zwecken nutzen wollen, eine unabhängige und
rechtsstaatliche Aufsicht der Anlagen einzufordern. Dabei soll die im
Jahr 2005 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Internationale
Atomenergie-Organisation (IAEA) die Rechts- und Sicherheitsstandards
setzen. Die Energieforschung ist mit dem Ziel zu intensivieren,
Innovation und technologische Entwicklung im Energiesektor
vorantreiben, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken,
moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen und
Beiträge zum Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig wird es unter dem
Gesichtspunkt eines sicheren Betriebes kerntechnischer Anlagen darauf
ankommen, ein stärkeres Augenmerk auf die Ausbildung der mit
kerntechnischen Aufgaben betrauten Berufsgruppen zu legen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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