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Der Tagesspiegel: Jung: Verteidigungsfall könnte Flugzeug-Abschuss rechtfertigen

Geschrieben am 04-04-2006

Berlin (ots) - Der vom Verfassungsgericht verbotene Abschuss eines
von Terroristen entführten Passagierflugzeugs könnte nach
Einschätzung von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU)
unter bestimmten Voraussetzungen doch gerechtfertigt sein. Jung sagte
dem Tagesspiegel, es stelle sich die Frage, ab wann es sich bei einer
solchen Attacke "vielleicht schon um einen Verteidigungsfall"
handele. In einem solchen Fall gälten "andere Grundsätze". "Ich war
als Wehrdienstleistender bei der Flugabwehr", sagte Jung. "Da hätten
wir im Verteidigungsfall nicht geprüft, ob an Bord eines Flugzeugs
Unbeteiligte gewesen wären."

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Abschuss einer Maschine mit
Unbeteiligten an Bord als Verstoß gegen die Grundrechtsgarantien des
Grundgesetzes untersagt. Jung betonte, er respektiere dieses Urteil
selbstverständlich. Es stelle sich aber die "ganz andere Frage", ab
wann ein Fall von Nothilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes, der
Bündnis- oder der Verteidigungsfall vorliege. Nach den Anschlägen vom
11. November 2001 in New York und Washington habe die Nato
schließlich den Bündnisfall ausgerufen.

Der Minister äußerte zugleich die Hoffnung, dass sich die Frage
nach einem Flugzeugabschuss nie stellen werde. Die Piloten der
Bundeswehr seien sehr gut ausgebildet im Abdrängen und Niederbringen
verdächtiger Flugzeuge. "Das gibt mir die berechtigte Hoffnung, dass
sich ein solcher Vorfall auf diese Weise beherrschen läßt", sagte der
CDU-Politiker.

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Rückfragen bitte an:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-419
Fax: 030-260 09-622
thomas.wurster@tagesspiegel.de


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