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SoVD: Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Geschrieben am 30-03-2007

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Rente mit 67 im Bundesrat
erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 67 ist für alle, die gar keine Chance haben bis 67
zu arbeiten, eine verkappte Rentenkürzung. Daher lehnt der SoVD die
Rente mit 67 ab.

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich
bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz
erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Im
Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die
Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht
darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar
nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf
die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.

Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 hat der Bundesrat auch eine
Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv
beschneidet. Bislang galt bei systematisch falsch berechneten
Rentenbescheiden eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier
Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die
bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich
eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger
Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine
Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI im
RV-Altersgrenzen-
anpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.

Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Sie
werden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen
betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht
mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn es wurde fristgemäß
Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.

Der SoVD rät Rentnern und insbesondere Erwerbsminderungsrentnern,
im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide
einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai
2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem
Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen
Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige
Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft.

Weitere Informationen unter www.sovd.de
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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