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Vaatz: Ost-CDU für Kombi- aber gegen Mindestlohn

Geschrieben am 30-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich eines Gesprächs mit den ostdeutschen
Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und
ostdeutschen CDU-Landesvorsitzenden zur Arbeitsmarktpolitik erklärt
der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost zuständige
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher der ostdeutschen
Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB:

Ziel der ostdeutschen CDU-Arbeitsmarktpolitik ist es, den
Arbeitnehmern in den neuen Ländern das zur täglichen Lebensführung
erforderliche Mindesteinkommen zu sichern.

Einvernehmlich wird daher die Einführung eines gesetzlichen
Mindestlohns abgelehnt. Ein branchenübergreifender
bundeseinheitlicher Mindestlohn würde zu erheblichen Verwerfungen auf
dem ostdeutschen Arbeitsmarkt führen. Es besteht dann die Gefahr,
dass zahlreiche Betriebe ortsunabhängiger Branchen, wie das
verarbeitende Gewerbe, ihre Produktionsstätten in das benachbarte
Ausland verlagern. Aber auch alltägliche Dienstleistungen wären von
negativen Beschäftigungseffekten - insbesondere der Schwarzarbeit -
betroffen.

Auch die Ausweitung des Entsendegesetzes und die damit verbundene
Einführung eines branchenbezogenen Mindestlohns ist nicht förderlich.
Die damit seit Mitte der 90er Jahre im Baugewerbe gemachten
Erfahrungen sind ernüchternd. Die Anzahl der Beschäftigten in der
Baubranche hat sich von 1995 bis 2005 fast halbiert. Das mit dem
Gesetz beabsichtigte Ziel, den Anteil der ausländischen Arbeitsnehmer
zu reduzieren, würde hingegen nicht erreicht. Schließlich kann mit
einem Mindestlohn auch das Problem mit den so genannten
Scheinselbstständigen nicht gelöst werden.

Das richtige Instrument zur Belebung des ostdeutschen
Arbeitsmarktes ist der Kombilohn. Dadurch werden niedrige Einkommen
unter bestimmten Voraussetzungen mit staatlichen Mitteln aufgestockt
und so das zum Leben erforderliche Mindesteinkommen gewährleistet.

Hier ist an sich das bereits durch Hartz IV geschaffene
Instrumentarium völlig ausreichend. Es sieht nämlich bereits
Kombilohnmodelle vor. Die bestehenden Gesetze müssen nur angewandt
und vollzogen werden. Daneben unterstützen wird die Bestrebungen der
Bundesregierung langzeitarbeitslosen Jugendlichen ein Angebot aus
Lohnkostenzuschuss und Qualifizierungsmaßnahmen zu machen. Auch der
zur besseren Integration für Langzeitarbeitslose mit besonderen
Vermittlungshemmnissen vorgesehene Kombilohn wird begrüßt.

Das maßgeblich vom sachsen-anhaltinischen Minister für Wirtschaft
und Arbeit Herrn Dr. Reiner Haseloff entwickelte Konzept der
Bürgerarbeit ist ein unterstützenswerter Modellversuch. Zu beachten
ist, dass die Trennung zum ersten Arbeitsmarkt gewahrt wird.

Ein gesetzliches Verbot sittenwidriger Niedrigstlöhne ist richtig.
Die Festschreibung der bisher auf Einzelfällen beruhenden
Arbeitsrechtsprechung ist ein klarstellendes Signal des Gesetzgebers
und wird auch die Justiz entlasten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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