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Westfalenpost: Restrisiko

Geschrieben am 29-03-2007

Hagen (ots) - Bundestag debattiert Patientenwillen
Von Nina Grunsky
Ärzte urteilen darüber, ob ein wehrloser Patient sterben darf oder
dahinsiechen muss. Ist es so? Nein. Aber die Angst davor ist groß bei
vielen Menschen. Und vermutlich nicht immer unbegründet, selbst wenn
viele Mediziner sich verantwortungsvoll darum bemühen, den aktuellen
Willen eines Patienten zu ergründen.
Es klingt daher verlockend, den Ärzten verbindlich mit einer
Patientenverfügung zu diktieren, was sie tun dürfen oder lassen
müssen. Ganz gleich, ob die Krankheit lebensbedrohlich ist oder
nicht. So zumindest schlägt es eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten
vor. In der Wirklichkeit aber wird dies nicht einfach. Egal wie
detailliert eine Patientenverfügung formuliert ist - ein Rest der
Interpretation bleibt immer.
Wichtig ist es daher, die Ärzte darauf vorzubereiten, wann sie den
Tod zulassen müssen - ohne aktive Sterbehilfe zu leisten. Ethische
Fragen und die Kommunikation mit Kranken und Angehörigen müssen
folglich in Aus- und Fortbildung mehr Gewicht bekommen.

Originaltext: Westfalenpost
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