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Börnsen/Grütters: Restitution transparenter gestalten

Geschrieben am 29-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Anwendung
der Grundsätze der Washingtoner Erklärung in Deutschland im
Kulturausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) MdB und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:

Anlass für die Beschäftigung des Bundestages bot die öffentliche
Debatte über die bisherige Rückgabepraxis von Kunstgegenständen, die
während des Nationalsozialismus enteignet wurden. Anerkennung gebührt
vielen Museen für die bisher geleistete Arbeit bei der Lösung von
Problemen mit restitutionsbehafteten Kunstwerken. Kritik hatte sich
vor allem an dem Restitutionsfall des Kirchner-Gemäldes "Berliner
Straßenszene" entzündet. Es wurde deutlich, dass die Verfahren, die
aus dem Washingtoner Abkommen resultieren, unter dem Einfluss eines
dynamisierten internationalen Kunstmarktes transparenter werden
müssen.

Grundsätzlich gilt für die CDU/CSU-Fraktion die Verpflichtung zur
Rückgabe oder Entschädigung von Kunstgegenständen, die während der
Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden. Dieses Bekenntnis zur
moralischen Verantwortung Deutschlands ist völlig unbestritten. Dem
öffentlichen Eindruck unerwarteter Restitutionsforderungen und der
Handlungsunfähigkeit betroffener Einrichtungen muss mit einem
formalisierten und transparenteren Verfahren entgegengetreten werden.

Nur durch systematische Bestandsprüfungen der Inventare in den
Museen, Bibliotheken und Archiven der öffentlichen (wie auch der
privaten) Kultureinrichtungen kann unter Berücksichtigung der noch
vorhandenen Aktenlage ermittelt werden, welche Werke
restitutionsbefangen sein könnten. Die Provenienzforschung muss
intensiviert werden, um eine solide Entscheidungsgrundlage für faire
Restitutionsverfahren zu schaffen. Für die effiziente Zusammenarbeit
und den Austausch der Forschungsergebnisse zwischen den einzelnen
öffentlichen und privaten Einrichtungen sind Netzwerke unverzichtbar.
Um die in fachlich auf dem Gebiet der Restitutionsforschung
spezialisierten Einrichtungen erzielten Ergebnisse zu bündeln und die
Arbeit aller bisher einzeln daran arbeitenden Museen effizienter und
wirksamer zu gestalten, bedarf es einer Koordinierungsstelle, die z.
B. beim Deutschen Museumsbund angesiedelt sein könnte.

Auch die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachinstituten der
Universitäten ist auszubauen. Förder- und Stipendienprogramme können
hier unterstützend wirksam werden. Vor allem kleinere Einrichtungen
müssen bei der Suche nach Objekten mit NS-verfolgungsbedingtem
Hintergrund unterstützt werden. Die Berufung externen Sachverstandes
sollte aber auch für große Einrichtungen bei öffentlich diskutierten
Fällen möglich sein.

Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien ist aufgefordert, die
vorgetragenen Modelle anderer Länder auf ihre Praktikabilität für
Restitutionsverfahren in Deutschland zu prüfen. Es ist auch zu
klären, ob die Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder
und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung verfolgungsbedingt
entzogenen Kulturgutes und die Handreichung zur Umsetzung der
Erklärung in dieser Hinsicht ausreichend sind, oder ob weitere
Hilfestellungen für den Umgang mit Restitutionskunst gegeben werden
sollten. Hier gilt es vor allem, der Kritik an der als zu pauschal
empfundenen Regelung der Handreichung zu begegnen und
Einzelfallprüfungen eindeutig den Vorzug zu geben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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