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Saisonarbeitskräfte - Die Einsicht wächst - DBV und GLFA begrüßen Klarstellungen der Bundesagentur für Arbeit

Geschrieben am 28-03-2007

Berlin (ots) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der
Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitgeberverbände (GLFA) bewerten die überarbeiteten Weisungen der
Bundesagentur für Arbeit zur Eckpunkteregelung der Bundesregierung
für die Zulassung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften als
Schritt in die richtige Richtung. Nach Auffassung der Verbände muss
die Eckpunkterregelung bis zur Umsetzung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Bürger der neuen osteuropäischen
EU-Staaten flexibler gestaltet werden, damit ausreichend
osteuropäische Saisonarbeitskräfte den landwirtschaftlichen
Sonderkulturbetrieben zur Verfügung stehen. Diesen Forderungen hat
die Politik bisher nicht entsprochen. Jedoch wird mit den Weisungen
der Bundesagentur für Arbeit eine flexiblere Handhabung der
Eckpunkteregelung möglich. Dies ist auch Ergebnis des
Monitoringprozesses aus dem Jahre 2006, in den sich die Verbände
intensiv eingebracht haben.

Die Regionaldirektionen der Bundesagenturen für Arbeit müssen
sicherstellen, dass die zur flexiblen Anwendung der Eckpunkteregelung
vorgesehenen Möglichkeiten flächendeckend und einheitlich genutzt
werden. Dabei ist die rechtzeitige Anwendung der Härtefallregelung
eine wichtige Voraussetzung. Der Deutsche Bauernverband und der
Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitgeberverbände begrüßen darüber hinaus, dass die Agenturen für
Arbeit 90 Prozent der Zulassungen osteuropäischer Saisonarbeitskräfte
aus dem Jahr 2005 sofort ausschöpfen müssen, wenn die
Arbeitsmarktprüfung einen realistischen Handlungsspielraum für die
Vermittlung von Inländern von nur bis zu 10 Prozent sieht. Positiv zu
werten ist auch, dass die Agenturen für Arbeit, in deren Bezirken
aufgrund der Arbeitsmarktsituation in dem benötigten Umfang keine
geeigneten inländischen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, dem
Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Erntebeginn
bzw. der geplanten Beschäftigungsaufnahme Klarheit über die Anwendung
der Härtefallregelung schaffen müssen. Entsprechendes gilt auch für
die Regelung, dass beim kurzfristigen Ausfall von Arbeitnehmern im
Einzelfall auf nochmalige Vermittlungsbemühungen von inländischen
Arbeitskräften verzichtet wird, wenn aufgrund der
fehlenden raschen Verfügbarkeit keine konkreten Aussichten auf Erfolg
bestehen.

Der Deutsche Bauernverband und der Gesamtverband der deutschen
land- und forstwirt-schaftlichen Arbeitgeberverbände erkennen an,
dass mit diesen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit der
Handlungsspielraum für die regionalen Agenturen für Arbeit verbessert
wurde, flexibler und sachgerechter dafür zu sorgen, dass ausreichend
osteuropäische Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenn die
Vermittlungsbemühungen inländischer Arbeitskräfte nicht zum Erfolg
führen.

Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6599
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6599.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240


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