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Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist verfassungswidrig

Geschrieben am 27-03-2007

Berlin (ots) - DPhV-Vorsitzender Meidinger kündigte mehrere
Hunderttausend Einsprüche von Lehrern gegen die Steuerbescheide 2007
bei den Finanzämtern an

Ein von sechs Lehrerverbänden (Deutscher Lehrerverband, Deutscher
Philologenverband, Verband Deutscher Realschullehrer, Bundesverband
der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftschulen, Bundesverband der
Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, Katholische
Erziehergemeinschaft Deutschlands) in Auftrag gegebenes
Rechtsgutachten, das von Dr. Christoph Görisch (Universität Münster)
erstellt wurde, kommt zu dem Schluss:

"Auf der Grundlage der bisherigen Auslegung der
Mittelpunktsklausel verstößt §4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der Fassung des
Steueränderungsgesetzes 2007 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist damit
verfassungswidrig."

Damit wird deutlich, dass nach der Pendlerpauschale mit der
Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen
Arbeitszimmers ein weiterer wichtiger Bestandteil des
Steueränderungsgesetzes 2007 nicht verfassungskonform und damit
aufzuheben ist.

Das Gutachten bestätigt somit die großen Bedenken namhafter
juristischer Experten, wie sie bei der öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses im Bundestag im Sommer 2006 geäußert wurden. Damals
hatte auch der Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen
Finanzgerichtstags, Prof. Jürgen Brandt, vor der
Verfassungswidrigkeit der geplanten und dann von CDU/CSU und SPD
beschlossenen Neureglung gewarnt.

Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV),
Heinz-Peter Meidinger, kündigte an, dass auf der Grundlage dieses
Rechtsgutachtens 500.000 Lehrer, aber auch Angehörige anderer
betroffener Berufsgruppen wie Richter, Journalisten und Berufsmusiker
ab 2008 Einspruch gegen ihre Steuerbescheide 2007 bei den
Finanzämtern erheben werden.

"Wir wollen nicht die Finanzämter lahm legen, wir wollen aber
erreichen, dass einzelne Finanzgerichte diese Frage zur Klärung dem
Bundesverfassungsgericht vorlegen, ähnlich wie dies bei der
Pendlerpauschale bereits erfolgte. Wir sind zuversichtlich, dass die
Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben
wird", sagte Meidinger.

Originaltext: Deutscher Philologenverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57564
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_57564.rss2

Pressekontakt:
DPhV - Deutscher Philologenverband
Eva Hertzfeldt
Pressesprecherin
Telefon: 030 - 40 81 67 89
Mobil: 0172 - 305 08 67
EMail: presse@dphv.de


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