| | | Geschrieben am 22-03-2007 Rechtsgutachten: Sportwetten und Lotterien können getrennt geregelt werden
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 Essen (ots) - Auf Einladung der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein
 diskutierten bei einem Experten-Workshop am 8. Januar 2007 in Kiel
 zahlreiche Vertreter von Verbänden, Wettunternehmen,
 Lotterievermittlern, staatlichen Lotteriegesellschaften sowie DFB und
 Medien über die Zukunft von Sportwetten und Lotterien in Deutschland.
 Schwerpunkt war die Diskussion der rechtlichen Möglichkeiten für eine
 gesetzliche Trennung von Sportwetten und Lotterien. Insbesondere die
 Frage, ob ein Nebeneinander von staatlichen und privaten
 Sportwettenanbietern in einem staatlich kontrollierten
 Konzessionsmodell bei Beibehaltung des Lotteriemonopols möglich ist,
 wurde erörtert.
 
 Vertreter der staatlichen Anbieter argumentierten hierbei, dass
 eine Öffnung des Sportwettenmarktes unweigerlich auch zu einer
 Öffnung des Lotteriemarktes führen würde, da diese
 verfassungsrechtlich bzw. gesetzgeberisch nicht getrennt werden
 könnten. Diese entscheidende Grundsatzfrage wurde nun von dem
 Verfassungsrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Roth untersucht.
 
 Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine
 unterschiedliche staatsvertragliche und gesetzliche Regelung von
 Sportwetten und Lotterien aufgrund der zwischen beiden Bereichen
 bestehenden Unterschiede weder gleichheits- noch sonst als solches
 verfassungswidrig wäre. Vielmehr entspräche dies der deutschen
 Rechtstradition, nach der Sportwetten und Lotterien aufgrund ihrer
 verschiedenen Voraussetzungen und Funktionsweisen schon seit jeher
 unterschiedlich beurteilt wurden. So wurde der Wettmarkt von 1922 bis
 zur Einführung der staatlichen Sportwette Oddset im Jahre 1999
 ausschließlich von privaten Anbietern mit staatlichen Konzessionen
 betrieben. Ein wesentlicher Differenzierungsgrund ist auch die nur
 bei Sportwetten bestehende Schwarzmarktanfälligkeit. Den im
 Pferdesport schon seit vielen Jahrzehnten bekannten und bewährten,
 staatlich konzessionierten privaten Buchmachern unter entsprechender
 staatlicher Aufsicht das Angebot auch sonstiger Wetten zu
 ermöglichen, wäre nicht nur gesetzessystematisch stimmig, sondern
 zudem ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des sich bereits
 abzeichnenden Entstehens eines Schwarzmarktes für Sportwetten. Eine
 staatlich reglementierte Öffnung des Sportwettenbereichs hätte
 infolgedessen keine verfassungsrechtliche Präjudizwirkung in Bezug
 auf den Lotteriemarkt.
 
 Zusammenfassend bestätigt das Gutachten damit den vorgelegten
 alternativen Staatsvertrag der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, in
 dem nur der Sportwettenbereich neu geregelt werden soll. Der
 bestehende Lotteriestaatsvertrag sowie das Lotteriemonopol wären
 hiervon unberührt. Auf diesem Wege können die Länder ihre bestehenden
 Einnahmen, insbesondere aus dem Lotteriemonopol, sichern und
 zusätzliche Einnahmen aus den Sportwetten-Konzessionen generieren.
 Auf der anderen Seite wäre so die Existenz von Wettunternehmern und
 Lotterievermittlern mit rund 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland
 gesichert.
 
 Das vollständige Gutachten kann unter www.buchmacherverband.de
 herunter geladen werden.
 
 Originaltext:         Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43972
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43972.rss2
 
 Pressekontakt:
 Deutscher Buchmacherverband Essen eV (DBV)
 www.buchmacherverband.de
 e-mail: bsg.buchmacher.essen@t-online.de
 Tel: 0201 - 79 03 29
 Fax: 0201 - 78 88 92
 
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