| | | Geschrieben am 22-03-2007 Kirsten Tackmann, Hakki Keskin: Frauenrechte sind Menschenrechte - Deutschland braucht keine Scharia-Richterin
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 Berlin (ots) - DIE LINKE. kritisiert das Urteil des Amtsgerichts
 Frankfurt/Main im Fall der vorzeitigen Scheidung einer
 deutsch-marokkanischen Frau scharf und fordert die Politik zum
 Handeln auf.
 
 "Die richterliche Rechtfertigung von Gewalt gegen Frauen ist eine
 Katastrophe für Gleichstellung und Rechtsstaat," so die
 frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Kirsten
 Tackmann. "Wer wie die Richterin ein angebliches Züchtigungsrecht im
 Koran für keine unzumutbare Härte hält, um der vorzeitigen Trennung
 ohne Trennungsjahr stattzugeben, stellt sich in eklatanten
 Widerspruch zum Artikel 1 des Grundgesetzes: 'Die Würde des Menschen
 ist unantastbar'. Gerade die Gerichte müssen sich dem Schutz und der
 Einhaltung dieses Verfassungsgrundsatzes verpflichtet fühlen.
 Kulturelle und religiöse Unterschiede legitimieren unterschiedliche
 Moralvorstellungen, sie rechtfertigen nie Gewalt gegen Frauen."
 
 Hakki Keskin, Mitglied der Fraktion DIE LINKE., macht deutlich,
 dass in der Bundesrepublik das Grundgesetz und nicht etwa die Scharia
 die verbindliche Rechtsgrundlage darstellt. "Deutschland braucht
 keine Scharia-Richterin. Es ist völlig inakzeptabel, wenn
 Musliminnen, allein weil sie aus einem anderen Kulturkreis stammen,
 anderen Maßstäben unterworfen werden sollen. Dies wäre Ausdruck einer
 falsch verstandenen Toleranz. Schließlich werden zu Recht auch
 Zwangsverheiratungen, Genitalverstümmelungen oder Ehrenmorde als
 schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt."
 
 Dass die zuständige Richterin abberufen wurde, ist nach Auffassung
 von Kirsten Tackmann, "die logische Konsequenz des skandalösen
 Urteils. Man kann es jetzt aber nicht einfach dabei belassen und
 erklären, es handle sich um einen Einzelfall, wie Justizministerin
 Brigitte Zypries es tut. Hier ist die Politik gefordert. Es kann
 nicht sein, dass Menschen mit anderem kulturellen oder religiösen
 Hintergrund ständig nur an ihre Pflicht zur Anpassung erinnert werden
 und ihre Rechte im entscheidenden Fall mit Füßen getreten werden."
 
 Hakki Keskin: "Eine religiös geprägte, willkürliche
 Rechtsauslegung, wie in diesem Fall durch eine deutsche Richterin,
 bedeutet Wasser auf die Mühlen islamischer Fundamentalisten und
 schürt zugleich die vorhandenen Vorurteile gegen den Islam. Das
 deutsche Grundgesetz gilt für alle und bedarf keiner religiösen
 Auslegung. Der säkulare Rechtsstaat ist nicht verhandelbar."
 
 Originaltext:         Die Linke.PDS
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 Pressekontakt:
 DIE LINKE.
 Fraktion im
 Bundestag
 Hendrik Thalheim
 Tel.:  030/22752800
 Mobil: 0172/3914261
 Mail: pressesprecher@linksfraktion.de
 
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