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"Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod" / Patientenverfügung: Kolpingwerk fordert Wahrung der Menschenwürde

Geschrieben am 22-03-2007

Köln (ots) - Anlässlich der im Deutschen Bundestag anstehenden
Erörterung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Geltung von
Patientenverfügungen tritt das Kolpingwerk Deutschland nachdrücklich
für die Wahrung der Menschenwürde in allen Lebensphasen ein. Dies
bedeute für Patientenverfügungen eine eng gezogene
Reichweitenbeschränkung. "Der Mensch darf sich nicht zum Herrn über
Leben und Tod erheben. Daher können die an sich wertvollen
Patientenverfügungen in unseren Augen nur für die unwiderruflich
letzte Lebensphase gelten, also bei Krankheiten, die unweigerlich zum
Tode führen", erklärt Bundespräses Monsignore Alois Schröder im
Vorfeld der Beratungen des Deutschen Bundestages. Ansonsten drohe
eine Aushöhlung des Lebensschutzes, die weder am Anfang noch am Ende
des menschlichen Lebens zu akzeptieren sei.

In den dem Bundestag vorliegenden konkurrierenden Gruppenanträgen
stellt insbesondere die Behandlung so genannter Wachkomapatienten
einen strittigen Punkt dar. In einem dem SPD-Rechtsexperten Joachim
Stünker und dem Bundesjustizministerium zuzuschreibenden Antrag wird
bei Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung die
medizinische Weiterbehandlung dieser Patienten in Frage gestellt. Das
Kolpingwerk Deutschland sieht Wachkomapatienten hingegen eindeutig
als behinderte Menschen und daher nicht zwangsläufig als Sterbende.
Daher unterstützt der katholische Sozialverband den vom
stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach und
Kolping-Mitglied Markus Grübel eingebrachten Alternativentwurf als
Grundlage für einen vernünftigen Kompromiss.

"Wir achten die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten. Es
gibt ethisch respektable Gründe, für eine weiter reichende Geltung
von Patientenverfügungen einzutreten, als wir es favorisieren. Es
darf jedoch in keinem Fall dazu kommen, dass die Weiterbehandlung von
Wachkomapatienten in Frage gestellt wird", erläutert Alois Schröder.
Daher rufe das Kolpingwerk Deutschland die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages dazu auf, fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die
bestmögliche Wahrung der Menschenwürde am Ende des Lebens zu suchen.
Die notwendigen Ansätze dazu seien auch in einem weiteren Antrag zu
finden, der auf die vormalige Bioethik-Enquetekommission des
Bundestages zurückgehe und von deren Vorsitzendem, dem
SPD-Abgeordneten Röspel, eingebracht worden sei. "Die bevorstehende
Abstimmung wird zum Testfall für eine wirklich große Koalition
christlicher Grund- und Werthaltungen", erwartet Monsignore Schröder.
Auf dem Prüfstand stehe damit auch das Selbstverständnis einer
pluralen Gesellschaft, deren Stärke sich in ihrem Umgang mit den
schwächsten Gliedern, in diesem Fall den behinderten und den
todkranken Menschen, erweisen müsse.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
-Pressesprecher-
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0179) 6638717
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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