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DIE LINKE. erhebt Klage in Karlsruhe gegen den Tornado-Einsatz

Geschrieben am 21-03-2007

Berlin (ots) - Die Fraktion DIE LINKE. hat am 20. März 2007,
vertreten durch die Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck und Sönke Hilbrans
(Mitarbeit: Dr. jur. Andreas Fischer- Lescano, Frankfurt), Organklage
gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Dazu erklärt Norman Paech, außenpolitischer Sprecher:

Mit der Klage rügt die Fraktion die Verletzung der Rechte des
Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung. Durch die Umwandlung
des NATO-Vertrages von 1955 von einem reinen Verteidigungsbündnis in
ein offensives Bündnis für globale Interventionen und
Sicherheitsdienstleistungen hat diese den Ermächtigungsrahmen des
Zustimmungsgesetzes von 1955 verlassen, ohne darüber eine
Entscheidung des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Insbesondere
sieht die Linksfraktion in der Entscheidung über die Entsendung der
RECCE-Tornados nach Afghanistan den vorläufigen Endpunkt dieser
Entwicklung, die gegen wesentliche Strukturentscheidungen des
NATO-Vertrages verstößt.

Mit der Klage begehrt die Linksfraktion die Feststellung der
Verletzung der Rechte des Deutschen Bundestages und beantragt
zugleich eine Einstweilige Anordnung, mit der der Bundesregierung die
Entsendung der Tornados bis zur Entscheidung in der Hauptsache
untersagt wird.

Die Linksfraktion nimmt damit die Klage der beiden Abgeordneten
Dr. Peter Gauweiler und Willy Wimmer auf, deren von Prof. Dr.
Murswieck ausgeführte Begründung sie in großen Teilen übernimmt und
ergänzt hat.

Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des
präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem
geltenden Völkerrecht (Art. 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und z.B.
im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den
ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages.

Ferner ist die weitgehende Loslösung der weltweiten NATO-Einsätze
von der regionalen Anbindung an das NATO-Bündnis nicht mehr mit der
eindeutigen Strukturentscheidung des Vertrages zur
Bündnis-Verteidigung vereinbar.

Diese Fehlentwicklungen kommen insbesondere in der Entscheidung
zur Entsendung der Tornados zum Ausdruck. Ihre Eingliederung in den
von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg wird die
Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf
der OEF vollkommen verwischen und aufgegeben. Dadurch wird das Mandat
der ISAF gesprengt. Der geplante Einsatz zeigt zudem, dass das immer
noch in Anspruch genommene Recht auf Selbstverteidigung gem. Art. 51
UN-Charta schon lange nicht mehr besteht.

Ohne ein Änderungsgesetz zum NATO-Vertrag gem. Art. 59 Abs. II GG
entbehrt die Entscheidung zur Entsendung deutscher Tornado-Fugzeuge
nach Afghanistan der rechtlichen Grundlage.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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