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Lausitzer Rundschau: Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Dennis

Geschrieben am 19-03-2007

Cottbus (ots) - Ist es grausam, ein Kind verhungern zu lassen? Ich
kenne niemanden, der diese Frage nicht mit Ja beantworten würde,
insbesondere wenn es um Eltern geht, die ihr eigenes Kind über Jahre
vernachlässigt und langsam zu Tode kommen ließen.
Vor gut einem Jahr fällten die Richter des Cottbuser Landgerichtes
ein für mich wichtiges Urteil. Sie befanden die Eltern des
verhungerten Jungen Dennis wegen Mordes schuldig - eben weil sie das
Verhungernlassen des Sechsjährigen als Grausamkeit und damit als
Mordmerkmal werteten. Natürlich macht dieses Urteil den bei seinem
Tod auf nur noch fünf Kilogramm abgemagerten Jungen nicht wieder
lebendig, aber für viele Eltern war die Einordnung der Tat als Mord
ein wichtiges und richtiges Zeichen für den Wert eines Lebens.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Cottbuser Urteil aufgehoben. Die
Leipziger Richter befanden, dass Dennis wegen jahrelanger
Mangelernährung nach Expertenmeinung bereits lange Zeit vor seinem
Tod keine Hungergefühle mehr geäußert habe. Damit sei den Eltern die
als Mordmerkmal geltende Grausamkeit nicht nachzuweisen. Zudem lasse
sich nicht ausschließen, so die höchsten deutschen Richter, dass die
Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben, bis der Junge
verhungerte. Folge: Die Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen
Mordes durch unterlassene Hilfeleistung gegen die Eltern ist
aufgehoben, das Strafmaß muss neu festgesetzt, es muss abgemildert
werden.
Richter sind in diesem Land nur dem Gesetz verpflichtet - und das ist
gut so. Und selbstverständlich bedeutet Recht nicht immer
Gerechtigkeit, genausowenig wie Gerichtssäle lediglich Orte von Rache
und Vergeltung sind.
Doch mit ihrer Entscheidung im Fall Dennis sind die Leipziger Richter
ihrer Verantwortung für die Werte in unserer Gesellschaft nicht
gerecht geworden. Mehr noch. Sie haben nicht nur alle Vorurteile
gegenüber Juristen als seelen- und herzlose Paragrafenreiter
bestätigt, sie haben auch dem Kinderschutz in Deutschland einen
Bärendienst erwiesen. Wer sein Kind verhungern lässt, der handelt
grausam! Wer in Anerkennung dieser Tatsache einen nach den Buchstaben
des Rechtes relevanten Unterschied zwischen langsamem und schnellem
Verhungern konstruiert, der ermordet nach meinem Rechtsempfinden die
geschundene Kinderseele noch einmal - wenn auch auf grausam
bürokratisch korrekte Art und Weise.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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