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Rheinische Post: Was Schröder nicht darf

Geschrieben am 02-04-2006

Düsseldorf (ots) - Von Sven Gösmann

Unwissenheit, das kennt jeder Amtsrichter, wird oft vorgeschützt,
wenn Fehlverhalten oder Versagen bemäntelt werden soll. Auch Gerhard
Schröder zieht sich in der Gazprom-Affäre hinter die
Verteidigungslinie zurück, er habe von der Milliardenbürgschaft
seiner rot-grünen Bundesregierung für den Energiekonzern nichts
gewusst.
Das kann man glauben, muss es aber nicht. Fest steht: Vier Wochen
nach der Niederlage bei der Bundestagswahl, ein paar Monate, bevor
Schröder bei Gazprom anheuerte, gewährte seine Übergangsregierung dem
russischen Konzern einen Vertrauensvorschuss ohne Sicherheiten. Und
das sollen weder der Kanzler noch sein Finanzminister gewusst haben?
Dann läge nicht ein Hauch von Korruption über dem Regierungshandeln,
sondern ein ganz starker Duft von Dummheit. Die, so mag Schröders
Kalkül sein, ist wenigstens nicht strafbar.
Ob die unappetitliche Affäre nun nur den Bundestag oder auch die
Justiz beschäftigen wird, ist zweitrangig, wenn man die
grundsätzliche Bedeutung dieses Vorgangs betrachtet. Schröder fügt
spätestens jetzt dem Amt des Kanzlers und damit der Glaubwürdigkeit
der Politik schweren Schaden zu. Den kann er nur noch durch seinen
schnellen Rücktritt als Gazprom-Aufsichtsratschef und durch Mitarbeit
bei der Aufklärung des Sachverhalts begrenzen.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30621.rss2

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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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