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Lausitzer Rundschau: Karlsruher Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen: Vom Kopf auf die Füße

Geschrieben am 15-03-2007

Cottbus (ots) - Der juristische Unsinn hatte nur wenige Monate
Bestand. Schon das ist aller Ehren wert. Mit seinem Plädoyer für die
Zulässigkeit eindeutiger Anti-Nazi-Symbole hat der Bundesgerichtshof
den Rechtsstaat gestärkt und zum Protest gegen rechtsextremistische
Umtriebe ermutigt. Anders als ihre Stuttgarter Richterkollegen sahen
es die Karlsruher Juristen als legitim an, mit einem
durchgestrichenen Hakenkreuz gegen unverbesserliche Anhänger des
Hakenkreuzes zu demonstrieren.
Dem Normalbürger hatte sich ohnehin nicht recht erschlossen, was die
baden-württembergische Justiz zu der Einschätzung veranlasste, dass
sich Neonazis Anti-Nazi-Symbole zu Eigen machen könnten, um damit für
eine braune Zukunft zu werben. Anstecker mit zertretenen oder
durchgestrichenen Hakenkreuzen gelten der rechtsextremen Szene als
Generalangriff gegen ihr krudes Weltbild. Der Sinn des politischen
Strafrechts besteht darin, die verherrlichenden Markenzeichen des
deutschen Faschismus aus dem Alltag zu verbannen sowie ein Aufleben
rechtsextremistischer "Kameradschaften" und Parteien zu verhindern.
Nach der Stuttgarter Rechtsprechung wurden aber genau jene Menschen
kriminalisiert, die sich für die Durchsetzung dieser demokratischen
Grundauffassung stark machen. Damit verkehrte sich die Absicht des
Gesetzgebers glatt ins Gegenteil. Karlsruhe hat die politische
Intention nun wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Dafür sollten
wir dem Bundesgerichtshof dankbar sein.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
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Fax: 0355/481247
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