| | | Geschrieben am 14-03-2007 Westfälische Rundschau: Pannen beim Gesetz zur Gesundheitsreform
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 Dortmund (ots) - Dortmund. Das Gesetz zur Gesundheitsreform muss
 noch vor der Unterzeichung durch den Bundespräsidenten mit einem
 neuen Gesetz korrigiert werden.
 Nach Informationen der in Dortmund erscheinenden Westfälischen
 Rundschau (Donnerstag-Ausgabe) sind bei der abschließenden Prüfung
 des Gesetzestextes nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 16.
 Februar neun Fehler entdeckt worden. Dabei handelt es sich im
 wesentlichen um falsche Datumsangaben oder auch um
 Begriffsverwechslungen.
 Der Westfälischen Rundschau liegt ein Schreiben von Klaus Theo
 Schröder, dem Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, an die
 Gesundheitspolitiker der großen Koalition vor. Darin heißt es
 wörtlich: "Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
 Krankenversicherung sind einige Unrichtigkeiten enthalten, die
 kurzfristig zu korrigieren sind." Unter anderem geht es um
 Folgeregelungen zum neuen Gesundheitsfonds, die laut Gesetz bereits
 zum 1. April 2007 in Kraft treten, obwohl der Fonds erst zum 1.
 Januar 2009 entsteht. Im Gesetz muss deshalb das Datum geändert
 werden.
 Das Bundeskanzleramt wurde von den Gesetzespannen unterrichtet. Auf
 Anfrage von Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere teilte
 Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit, dass sie das rechtzeitige
 Inkrafttreten der Reform zum 1. April 2007 nicht gefährdet sieht.
 Zur Zeit liegt die Gesundheitsreform bei Bundespräsident Horst
 Köhler zur Unterschrift. Bereits beim Antidiskriminierungsgesetz
 musste die große Koalition zum Ärger des Staatsoberhauptes
 Korrekturen ankündigen, bevor Köhler das Gesetz unterschrieb. In
 juristischen Expertisen kommen Bundesinnen- und
 Bundesjustizministerium aber zum Schluss, dass die notwendigen
 Korrekturen an der Gesundheitsreform "kein Ausfertigungshindernis"
 für Köhler darstellen. "Verwerfungskompetenz" stehe dem
 Bundespräsidenten nur bei "Verstößen gegen materielles Recht
 jedenfalls in Fällen schwerer und offensichtlicher materieller
 Verfassungswidrigkeit" zu.
 
 Originaltext:         Westfälische Rundschau
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