| | | Geschrieben am 13-03-2007 Neues Deutschland: zum Bleiberechtskompromiss
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 Berlin (ots) - Das von angeblicher Integrationsunfähigkeit des
 Ausländers wundgeriebene Gemüt mag sich ja fragen, wieso Ausländer,
 die schon vor Jahren per Duldung zur Ausreise verpflichtet wurden,
 die Politik überhaupt eine Aufenthalts-Überlegung wert sind. Doch das
 Bleiberecht ist hartgesottenen Konservativen nicht in einer schwachen
 Stunde untergeschoben worden. Es ist Folge von internationalen
 Auflagen und von Abschiebehindernissen, die hier gelten, weil sich in
 ihnen ein bestimmtes Rechtsverständnis manifestiert, eines, das etwas
 mit deutschen und internationalen Menschenrechtsstandards zu tun hat.
 Die Qualität des Bleiberechtskompromisses ist also daran zu messen,
 wie er diesen Standards gerecht wird. Und da ist zu konstatieren: Es
 bleibt bei einem Gnadenerlass für eine kleine Minderheit. Ein
 Stichtag - der letzte Julitag dieses Jahres - entscheidet über die
 Berechtigung, ein weiterer am Ende des Jahres 2009 endgültig per
 Arbeitsnachweis. Benachteiligungen werden fortgeschrieben - wie ein
 Sozialhilfesatz unter dem Hartz-IV-Limit, das Vorenthalten von
 Elterngeld, das Recht von Bundesländern, Sachleistungen statt Bargeld
 auszureichen. Ein »eigenes Bleiberecht« für über 14-Jährige, das mit
 der Ausreise der Eltern erkauft werden kann, zeigt die
 menschenrechtliche Qualität der Regelung. Sie kann ein Nachwachsen
 Zehntausender in die Kettenduldung nicht verhindern. Sie hilft
 einigen Glücklichen. Und dem Staat Geld sparen.
 
 Originaltext:         Neues Deutschland
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