| | | Geschrieben am 13-03-2007 Uhl/Göbel/Grindel: Kompromiss zum Zuwanderungsrecht ist Erfolg für die Union
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 Berlin (ots) - Zur gestern erzielten Einigung beim
 Zuwanderungsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im
 Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB, und der
 zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
 
 Wir begrüßen die Einigung beim Bleiberecht, weisen allerdings
 darauf hin, dass es sich hierbei nur um einen Teil des Gesamtpakets
 zur Novelle des Zuwanderungsrechts handelt.
 
 Von besonderer Bedeutung für die CDU/CSU Fraktion sind dabei die
 effektivere Steuerung des Familiennachzugs, die Verbesserungen bei
 der Integration, die wirksamere Bekämpfung der Zwangsehen. Außerdem
 haben wir Konsequenzen aus den missglückten Kofferbombenanschlägen
 gezogen.
 
 Im Einzelnen heben wir folgende wichtige Neuerungen des
 Zuwanderungspakets hervor:
 
 1.	Familiennachzug wird gesteuert:
 
 -	Jedes Jahr wandern im Rahmen des Ehegattennachzugs Zehntausende
 nach Deutschland (43.000 im Jahr 2006). Diese Menschen sind meist
 gering qualifiziert, sprechen kaum Deutsch, nehmen
 Sozialhilfeleistungen in Anspruch und vergrößern die
 Parallelgesellschaften in unseren Großstädten.
 
 Diese integrationsfeindliche Entwicklung werden wir stoppen:
 
 o	Von nachziehenden Ausländern, die ihre Ehe in Deutschland führen
 wollen, erwarten wir einfache deutsche Sprachkenntnisse.
 o	Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn tatsächliche
 Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur
 Eingehung der Ehe genötigt wurde (Zwangsehe).
 o	Ist offensichtlich, dass die Ehe nur eingegangen wird, um in
 Deutschland leben zu können (Scheinehe), kann die Einreise verweigert
 werden. Dies gilt erst recht, wenn eine solche Ehe mit einem
 deutschen Sozialhilfeempfänger eingegangen wird.
 
 2.	Integrationsverweigerung wird sanktioniert:
 
 -	Wer zu einem Integrationskurs verpflichtet wurde, muss diesen
 erfolgreich abschließen. Bloße Teilnahme genügt nicht (Fördern und
 Fordern).
 -	Wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro oder er
 läuft Gefahr, Deutschland wieder verlassen zu müssen.
 -	Sozialleistungen von Hartz IV Empfängern, die am Integrationskurs
 nicht ordnungsgemäß teilnehmen, werden um 30% gekürzt.
 -	Integrationsprobleme können nur gelöst werden, wenn sie den
 zuständigen Behörden bekannt sind. Um Integration durchsetzen zu
 können, sollen Sozial,- Arbeits- und Jugendbehörden
 Integrationsdefizite melden.
 -	Jugendliche Intensivtäter können nicht mehr mit einem dauerhaften
 Aufenthaltsstatus rechnen und schon gleich gar nicht eingebürgert
 werden.
 -	Heranwachsende Serientäter können leichter ausgewiesen werden (sog.
 "Mehmet-Klausel").
 -	Wer sich nicht integrieren will oder andere davon abhält, kann
 ausgewiesen werden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die andere zur
 Eingehung der Ehe nötigen.
 -	Ausländische Frauen werden durch Festlegung eines Mindestalters
 beim Ehegattennachzug von 18 Jahren besser vor Zwangsehen geschützt.
 
 3.	Die missglückten Kofferbombenanschläge haben zu Konsequenzen
 geführt:
 
 -	Es wird Terroristen schwerer gemacht, sich als Studenten zu
 tarnen.
 -	Die Fingerabdrücke aller Antragsteller nationaler Visa werden
 erhoben und ausgewertet.
 -	Vor Visumerteilung wird das Umfeld der Antragsteller (Einlader,
 Bürgen) auf Sicherheitsbedenken überprüft.
 
 4.	Sozialsysteme werden entlastet:
 
 -	Wer als Geduldeter weniger als 6 Jahre in Deutschland lebt, wer
 nicht integrationswillig ist, wer kriminell geworden ist oder die
 Behörden getäuscht hat, bleibt weiterhin ausreisepflichtig und kann
 abgeschoben werden.
 -	Wer sich aber durch Arbeit integriert, darf auf Dauer hier bleiben.
 -	Dabei wird sichergestellt, dass die Bleiberechtsregelung bis zur
 Arbeitsaufnahme zu keinen höheren Sozialleistungen führt. Elterngeld
 wird erst dann gezahlt, wenn diese Ausländer Arbeit aufgenommen
 haben.
 -	Die abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 dürfen erst ein Jahr später (also erst nach dem 4. Jahr) auf
 Sozialhilfeniveau erhöht werden.
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
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