| | | Geschrieben am 07-03-2007 BDZV: Künftig werden Gerichte über Relevanz von Fotos entscheiden
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 Berlin (ots) - Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher
 Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin auf die Entscheidung des
 Bundesgerichtshofs reagiert, wonach bei der Abbildung von Prominenten
 - so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte - künftig der
 Informationswert der dazu gehörenden Berichterstattung eine Rolle
 spielen soll. Bisher durfte, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt
 1999 klargestellt hatte, auch ohne konkreten Anlass Fotos
 veröffentlicht werden. Damit würden die schädlichen Folgen des vom
 Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten
 und damals heftig umstrittenen "Caroline-Urteils" deutlich sichtbar,
 kritisierten die Zeitungsverleger. Künftig müssten es, folge man der
 Logik des Gerichts, die Journalisten der Rechtsprechung überlassen,
 ob ein Foto relevant sei oder nicht.
 
 Originaltext:         BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2
 
 Pressekontakt:
 Hans-Joachim Fuhrmann
 Telefon: 030/ 726298-210
 E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
 
 Anja Pasquay
 Telefon: 030/ 726298-214
 E-Mail: pasquay@bdzv.de
 
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