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Reiche/Kretschmer: Gewebegesetz darf nicht zum Wettbewerbsnachteil für deutsche Forscher werden

Geschrieben am 07-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum
Gewebegesetz im Deutschen Bundestag erklären die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende, Katherina Reiche MdB, und der zuständige
Berichterstatter in der AG Bildung und Forschung, Michael Kretschmer
MdB:

Das Gewebegesetz darf nicht zur Innovationsbremse für die
klinische Forschung in Deutschland werden. Wir begrüßen, dass mit der
EG-Richtlinie einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards
gesetzt werden. Allerdings geht aus forschungspolitischer Sicht der
vorgelegte Gesetzentwurf weit über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht
hinaus.

Die Anhörung hat die vielfältige Kritik an der für die deutsche
Wissenschaft problematischen Umsetzung gezeigt. Klinische Forschung
in Deutschland muss mit vertretbarem Aufwand möglich bleiben und die
Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sollen schnell in die
Anwendung gelangen. Unnötige Bürokratie und Mehrkosten für
medizinische Einrichtungen konterkarieren nicht nur die
forschungspolitischen Bemühungen, die klinische Forschung in
Deutschland voranzubringen, sondern beeinträchtigen auch die
Entwicklungschancen der Gewebemedizin, die großes
Innovationspotential besitzt und in die Patienten große Hoffnungen
setzen.

Die deutsche Forschung befürchtet Wettbewerbsnachteile, weil
Deutschland mit der Umsetzung der EG-Richtlinie über das
Arzneimittelgesetz und das Transplantationsgesetz einen europäischen
Sonderweg bestreiten will. Andere Länder, etwa Österreich, planen
eine 1:1-Umsetzung über ein eigenes Gewebegesetz mit differenzierten
Verordnungen, die der Unterschiedlichkeit von Zellen, Geweben und
Organen besser Rechung tragen. Laut der Deutschen
Forschungsgemeinschaft ist die Sicherheit von Gewebetransplantaten
durch jahrelange Praxis eindeutig erwiesen. Herzklappen, große Gefäße
oder Augenhornhäute würden lediglich konserviert und
zwischengelagert. Sie unterschieden sich im Kern von Arzneimitteln,
insofern sei es nicht nachvollziehbar, warum sie wie Arzneimittel
behandelt werden sollen.

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie
2004/23/EG zur Feststellung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards
für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung,
Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen um,
sofern dies nicht schon im Arzneimittelgesetz (12. und 14. Novelle
des AMG) geschehen ist.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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