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VDZ warnt nach neuerlichem Caroline-Urteil vor weiterer Beschränkung der Berichterstattung über Prominente

Geschrieben am 06-03-2007

Berlin (ots) -

Nach zweifelhafter Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nun
Klarstellung durch Bundesverfassungsgericht erforderlich

Überraschenderweise hat der Bundesgerichtshof mit mehreren
Urteilen vom heutigen Tage die Freiheit der Presse in der
Berichterstattung über öffentliches Verhalten Prominenter
eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 1999
klargestellt, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an
Berichten über das öffentliche Verhalten von Stars aus Politik,
Gesellschaft und Wirtschaft auch außerhalb ihrer unmittelbaren
Funktionen hat. Demgegenüber wollte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte die Pressefreiheit auf die Funktionsausübung
öffentlicher Personen reduzieren und hatte deshalb die
Veröffentlichung von Bildern über öffentliches Privatverhalten der
Prinzessin von Hannover verboten.

In den nun vom Bundesgerichtshof verhandelten Fällen ging es
wiederum um Bilder von harmlosen öffentlichen Auftritten Prominenter,
die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig
sind. In Abkehr davon hält der Bundesgerichtshof nun nur noch
diejenigen Bilder für zulässig, die zu einer Debatte mit spezifischem
Sachgehalt beitragen. Das soll beispielsweise bei Bildern vom
Strandurlaub nicht generell, aber dann der Fall sein, wenn
gleichzeitig nahe und selbst prominente Angehörige des am Strand
abgelichteten Prominenten ernstlich erkrankt sind. "Der
Bundesgerichtshof verlässt mit diesem schwammigen Kriterium seine
eigene Prämisse, nach der Pressefreiheit voraussetzt, dass die Presse
selbst nach publizistischen Kriterien entscheiden darf, was aus der
Masse des Zeitgeschehens berichtenswert erscheint", sagte Dr.
Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. "Das
Bundesverfassungsgericht wird dieser bedenklichen Annäherung an die
zu restriktive französische Rechtsprechung hoffentlich eine Absage
erteilen. Andernfalls könnten Prominente aus Politik, Gesellschaft
und Wirtschaft eine Macht über die sie betreffende Berichterstattung
gewinnen, die mit einer freiheitlichen Demokratie nur schwerlich
vereinbar scheint."

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8830
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Weitere Informationen:
Norbert Rüdell
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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