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dbb für "Ballungsraumzulage" für untere Einkommensgruppen

Geschrieben am 06-03-2007

Berlin (ots) - Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen plädiert für
differenzierte Regelungen bei der Beamtenbesoldung, wenn es um die
Berücksichtigung regionaler Unterschiede in den Lebenshaltungskosten
geht. "Wir müssen den unteren Einkommensgruppen helfen", sagte Heesen
dem Fernsehsender n-tv nach dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur so genannten Ballungsraumzulage für
Beamte in München. Das Bundesverfassungsgericht hatte die
Verfassungbeschwerde eines Beamten des Freistaates Bayern auf
Gewährung der "Ballungsraumzulage" zum Ausgleich hoher
Lebenshaltungskosten in München zurückgewiesen.

Zu den unteren Einkommensgruppen gehöre der klagende Polizeibeamte
nicht, so Heesen. "Wenn die Lebenshaltungskosten aber so hoch sind,
dass das Niveau der amtsangemessenen Alimentation unterschritten
wird, dann muss ein angemessener Ausgleich geschaffen werden", sagte
Heesen. Eine "nach Regionen differenzierte Zulage" halte er für
vernünftig. Die Debatte sei angesichts hoher
Lebenshaltungshaltungskosten in München und anderen Großstädten
"sicher nicht abgeschlossen", sagte Heesen. "Das
Bundesverfassungsgericht hat ja nicht entschieden, dass es keine
Zulage geben darf." Bund und Ländern stünde es frei, in neuen
Regelungen die Regelbesoldung je nach örtlichem Preisniveau durch
eine Zulage aufzustocken. Darüber müsse man diskutieren.

Originaltext: DBB - Deutscher Beamtenbund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7034
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7034.rss2

Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de


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