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Deutscher Weg des Glücksspielmonopols bestätigt

Geschrieben am 06-03-2007

Stuttgart (ots) -

- Begrenzte Konzessionsmodelle funktionieren nicht
- Aggressive Geschäftspolitik der kommerziellen Anbieter hat keine
Chance
- Bestätigung des "Gambelli-Urteils"

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in
der Sache Placanica entschieden, dass die italienische
Glücksspielregelung nicht europarechtskonform ist. In Italien gibt es
ein begrenztes Konzessionsmodell, das nicht mit dem deutschen
Glücksspielmonopol vergleichbar ist. Daher ist das Urteil ohne
unmittelbare Bedeutung für das deutsche Glücksspielmonopol.

"Das Urteil betrifft die Rechtslage in Italien", sagte Dr.
Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH
Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und
Totoblocks. "Der Europäische Gerichtshof bezieht sich in seinem
Urteil nicht auf das deutsche Glücksspielmonopol und auch nicht auf
den neuen Glücksspielstaatsvertrag, den die
Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hat",
sagte Dr. Repnik.

Das italienische Gesetz sieht eine begrenzte Konzessionierung von
kommerziellen Anbietern vor und hält Unternehmen mit Sitz in anderen
EU-Ländern vom italienischen Markt fern. Begründet wird dies mit dem
Argument der Kriminalitätsbekämpfung, die allein durch italienische
Behörden und deren Zulassung gewährleistet sei. Dies sieht der EuGH
als eine unzulässige Beschränkung der europäischen Marktfreiheiten an

"Die Lage in Italien ist eine vollkommen andere als in
Deutschland. Dort gibt es eine teilweise Marktöffnung, hier bei uns
ein klares staatliches Monopol, dessen zentrale Anliegen der
Spielerschutz und die Suchtprävention sind. Der EuGH hat stets die
Position vertreten, dass Glücksspielmonopole europarechtlich zulässig
sind, wenn sie sich an diesen Zielen ausrichten", so Repnik. "Da das
vorliegende Urteil keine Änderung der Rechtsprechung zur generellen
Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen gebracht hat, stehen der
Ratifizierung des Staatsvertrages in den Bundesländern nun keine
europarechtlichen Bedenken mehr entgegen."

Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2

Pressekontakt:
Klaus Sattler
Telefon 0711 81000-110 oder -113
Fax 0711 81000-115
presse@lotto-bw.de


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