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Südwest Presse: Kommentar zur Pressefreiheit

Geschrieben am 27-02-2007

Ulm (ots) - Ob sich Otto Schily noch erinnert? Gestern haben vor
dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls jene gesiegt, denen der
damalige Bundesinnenminister auf dem Höhepunkt der "Affäre Cicero"
bescheinigt hatte, zu den "Hanseln" zu gehören, die von Recht und
Ordnung keine Ahnung haben. Die Karlsruher Richter haben aber nicht
nur indirekt Schily gerüffelt, ihr Spruch dürfte auch
gesetzgeberische Folgen haben.
Für die Presse insgesamt und den Berufsstand der Journalisten im
Besonderen ist das ein großer Erfolg. Es wird in Zukunft jedenfalls
für Ermittler ein gutes Stück schwerer, nach Belieben Verdächtige zu
produzieren, um sich unter diesem Vorwand in Redaktionen umzusehen,
weil es - erinnern wir uns noch einmal an Otto Schily - keine
rechtsfreien Räume geben dürfe.
Ausgestanden ist die Sache damit nicht. Denn Journalisten dürfen zwar
vertrauliches Material veröffentlichen, sollten sie aber allzu aktiv
schnüffeln, können sie sich nach wie vor selbst strafbar machen. Das
lässt eine Hintertür offen, durch die sich missbräuchliche
Durchsuchungen doch noch rechtfertigen lassen.
Vielleicht ist das Wichtigste an der Entscheidung deshalb der Hinweis
auf die hohe Bedeutung, die das Grundgesetz der Pressefreiheit
einräumt. Das sollte ein Wink für andere Rechtsgebiete sein -
Lauschangriff, Telefonüberwachung und Online-Durchsuchung
inbegriffen.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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