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Märkische Oderzeitung: "Cicero"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Geschrieben am 27-02-2007

Frankfurt/Oder (ots) - Nach dem Karlsruher "Cicero"-Urteil geht es
nicht weiter an, ersatzweise den Redakteur zu belangen, nur weil der
behördliche "Verräter" nicht zu finden ist. Damit ist
journalistisches Fehlverhalten nicht gedeckt. Zudem muss jeder
Publizist auch künftig prüfen, ob und was er veröffentlicht, wenn ihm
"Geheimmaterial" zugesteckt worden ist. Das kann im Konflikt mit
Sicherheitsinteressen des Staates stehen, das auch nicht immer hinten
anstehen darf. In jedem Fall bedeutet das Karlsruher Urteil ein
Stoppsignal für staatliche Aktivitäten, Durchsuchungen bei der Presse
vorzunehmen, nur um Informanten zu ermitteln. Es ist ein Meilenstein
für die Pressefreiheit.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55506
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55506.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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