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Gehb: Stärkung von Pressefreiheit und Informantenschutz - Schwächung staatlicher Ermittlungsmöglichkeiten

Geschrieben am 27-02-2007

Berlin (ots) - Anläßlich des heutigen "Cicero"-Urteils des
Bundesverfassungsgerichts erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit und den
journalistischen Informantenschutz gestärkt. Für auch zukünftig
gesetzlich generell zulässige Durchsuchungen und Beschlagnahmen in
Redaktionsräumen wurden hohe Hürden errichtet. Das
Bundesverfassungsgericht nimmt für das hohe Gut der Pressefreiheit
allerdings in Kauf, dass die Aufklärung von Geheimnisverrat in
denjenigen Fällen erschwert, wenn faktisch nicht gar unmöglich wird,
in denen Journalisten als Tatverdächtige in Betracht kommen.
Nutznießer sind sowohl die Geheimnisverräter als Informanten als auch
die investigativen Journalisten.

Eine Durchsuchung von Redaktionsräumen, allein um den Informanten
zu ermitteln, ist ebenso unzulässig wie die wegen der bloßen
Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses. Erst das "kollusive"
Zusammenwirken von Geheimnisträger und Journalisten macht Letzteren
zu einem die Durchsuchung rechtfertigenden strafbaren Mittäter.
Welcher Ermittlungsbeamte kann dies bereits zum Zeitpunkt einer
anstehenden Durchsuchung hinreichend für sich beurteilen? Faktisch
wird mit dieser Entscheidung aus Karlsruhe die Durchsuchung von
Redaktionsräumen wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat
unmöglich gemacht werden. Dies ist der Preis für das Grundrecht der
Pressefreiheit!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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