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Zeitungsverleger fordern nach "Cicero"-Urteil neue gesetzliche Regelung

Geschrieben am 27-02-2007

Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
begrüßt, wonach eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im September
2005 die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt hat. Dies
bestätige die Zeitungsverleger in ihrer von Anfang geäußerten
Überzeugung, dass die Strafverfolgungsbehörden in Potsdam zu
unzulässigen Mitteln gegriffen hätten. Für die Medien bedeute das
Urteil künftig besseren Schutz gegen polizeiliche Durchsuchungen.
Dies sei ein weiterer Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und
damit auch der Pressefreiheit, erklärte der BDZV.

Nach Auffassung der Zeitungsverleger komme es jetzt darauf an,
dass nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch der
Gesetzgeber den Spruch des höchsten Gerichts unverzüglich zur
Grundlage ihres Handelns machten. "Wir erwarten von der Politik, dass
die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne
eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden", sagte
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Das Urteil des Karlsruher Gerichts sei umso bedeutender, als die
Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu
Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten,
vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun,
betonte der BDZV. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
signalisiere damit, dass es bei den Strafverfolgungsbehörden auf die
Verhältnismäßigkeit der Mittel bestehen werde, wenn es um mögliche
Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.

Nach den Worten der Karlsruher Richter sind Journalisten, die
vertrauliche Schriftstücke publizieren, zwar nicht von einer
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen
ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments
rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen
oder Wohnungen. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand,
den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln,
indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen einen
Journalisten einleiteten. Erforderlich seien "spezifische
tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass der Informant die
Veröffentlichung der Dienstgeheimnisse bezweckt habe.

Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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