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Sperrfrist: 27. Februar 2007, 00:01 Uhr / EU-Kontrollen für Folterwerkzeuge bleiben zahnlos

Geschrieben am 26-02-2007

Berlin (ots) -

Sperrfrist: 27.02.2007 00:01
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.

Auch die jüngsten EU-Regelungen schaffen es nicht, den Handel mit
Folterwerkzeugen wirksam zu unterbinden. Zu diesem Ergebnis kommt
eine heute vorgelegte Untersuchung von amnesty international (ai).
Sie zeigt die Schwachstellen und Lücken der am 31.7.2006 in Kraft
getretenen EU-Handelsregelung Nr. 1236/2005 auf. "Deutschland sollte
während der EU-Präsidentschaft einen verbindlichen Zeitplan zur
Verbesserung der bestehenden Regelungen aufstellen", forderte Barbara
Lochbihler, Generalsekretärin von ai Deutschland.

Die neuen Regelungen können auch die deutsche Praxis bei Transfers
möglicher Folterwerkzeuge betreffen. So wurden eindeutige
Folterwerkzeuge wie bestimmte dornenbesetzte Schlagstöcke oder
spezielle, für Hinrichtungen verwendete Seile gar nicht in die
Verbotsliste aufgenommen. Der Handel mit Folterwerkzeugen innerhalb
der EU ist von Kontrollen ausgenommen, obwohl es immer noch Berichte
über Elektroschockfolter oder Misshandlungen aus EU-Staaten gibt.

Dass es deutschen Firmen leicht gelingt, trotz Kontrollen
indizierte Folterwerkzeuge in Nicht-EU-Staaten zu exportieren, belegt
auch ein am Montag abend ausgestrahlter Bericht des ARD-Magazins
"Report Mainz". "Wenn Elektroschockwaffen in Staaten wie Iran und
Bangladesh gelangen, in denen immer noch gefoltert wird, besteht
dringender Handlungsbedarf. Deutschland muss die Kontrollen
verschärfen und illegale Exporte empfindlich bestrafen statt nur
Bußgelder zu verhängen", sagte Barbara Lochbihler. ai fordert den
sofortigen Stopp von Einsatz und Export von Elektroschockwaffen wie
Paralysern und Tasern, da mögliche Gesundheitsschäden nicht
vollständig bekannt sind.

Weitere Lücken der EU-Regelung betreffen Umweggeschäfte wie die
Vermittlung von Geschäften mit Foltertechnologien und den Transit von
Folterwerkzeugen aus Nicht-EU-Staaten. "Immer noch bestehen
Unterschiede in den nationalen Kontrollsystemen, was Umweggeschäfte
erleichtert; auch hier muss ein deutlicher Riegel vorgeschoben
werden", sagte Mathias John, Rüstungsexperte von ai Deutschland.
"Notwendig ist dabei eine Kontrolle auf höchstmöglichem Niveau."

Der Bericht "European Union: Stopping the Trade in the Tools of
Torture" ist ab dem 27.2. auf www.amnesty.org verfügbar oder über die
ai-Pressestelle erhältlich. Der Beitrag von "Report Mainz" zum Export
von Elektroschockwaffen in Folterstaaten wird am 26.2. um 21:45 Uhr
in der ARD ausgestrahlt.

Originaltext: amnesty international (ai)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7122
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7122.rss2

Kontakt:
amnesty international
Pressestelle 030/420248-306
presse@amnesty.de


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