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Fachleute erwarten Klagewelle wegen überhöhter Kosten für Aufzugswartung

Geschrieben am 22-02-2007

Hamburg (ots) - Die von der EU-Kommission gegen ein Kartell von
Aufzugs- und Fahrtreppenherstellern verhängte Strafe in Höhe von
992,3 Mrd. Euro hat weitreichende Konsequenzen. "Die Entscheidung der
EU-Kommission eröffnet zivilrechtlich für jeden Eigentümer von
Gebäuden mit Aufzügen der betroffenen Unternehmen die Möglichkeit
Schadensersatz zu fordern und gegebenenfalls auch die abgeschlossenen
Wartungsverträge überprüfen zu lassen", betont Lars Bollensen,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Wirtschaftskanzlei
FPS Fritze Paul Seelig in Hamburg, "unsere Kanzlei arbeitet an einer
Poollösung für die Betroffenen." Es bestehe jetzt dringender
Handlungsbedarf für die Opfer des Kartells, und mit einer Poollösung
brauche nicht jeder selbst gegen die Firmen vorzugehen.

Faktisch gehören nach der Kartellentscheidung alle von den vier
betroffenen Aufzugsunternehmen - ThyssenKrupp, Schindler, Otis und
Kone - abgeschlossenen Wartungsverträge aus dem Zeitraum 1995 bis
2004 auf den Prüfstand. "Die Wartungskosten für Aufzüge variieren
sehr stark. Eigentümer können die Angemessenheit der Kosten oft gar
nicht selbst beurteilen, da es häufig an den entsprechenden
Vergleichsmöglichkeiten fehlt", erläutert Bollensen. Letztlich
umfasse die endgültige Bewertung solcher Verträge sowohl die Prüfung
des technisch Notwendigen als auch die juristische Durchsetzung
möglicher Ansprüche.

Von den rund 600.000 Aufzügen in Deutschland dürfte es bei
vielleicht 100.000 Wartungsverträgen sinnvoll sein, diese
entsprechend zu überprüfen, schätzt Bollensen. Geschädigte sind dabei
zwar vorrangig die Eigentümer der Objekte, doch auch die Mieter sind
betroffen, denn sie haben über die Mietnebenkosten möglicherweise
überteuerte Wartungsverträge mitfinanziert.

Originaltext: FPS Fritze Paul Seelig Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65370
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65370.rss2

Fachfragen beantwortet gerne:

Rechtsanwalt Lars Bollensen
F P S FRITZE PAUL SEELIG
Große Theaterstraße 42
D-20354 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 | 37 89 01 - 39
Fax: +49 (0) 40 | 36 62 98
bollensen@fps-law.de
www.fps-law.de

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