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Rauchverbot in Gaststätten: Bundesregierung zum Handeln verpflichtet - Hoppe kritisiert Untätigkeit des Bundesarbeitsministers

Geschrieben am 22-02-2007

Berlin (ots) - "Die Fakten liegen seit langem auf dem Tisch.
Passivrauchen ist potenziell tödlich. Wer jetzt noch zögert, ein
konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in
Gaststätten zu erlassen, handelt grob fahrlässig", sagte
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe mit Blick
auf das morgige Treffen der Gesundheitsminister der Länder. Er habe
den Eindruck, dass auch das jüngste Verwirrspiel um die
Zuständigkeiten für Rauchverbote in Gaststätten den Interessen der
Tabaklobby in die Hände spielen solle. Dabei sei die Kompetenz des
Bundes für die Arbeitsstätten, mithin auch für die
Gastronomiebetriebe, völlig unstrittig.

"Es ist schon ein starkes Stück, mit welcher Chuzpe insbesondere
der Bundesarbeitsminister jede Verantwortung für den
Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken ablehnt. Herr
Minister Müntefering kennt offensichtlich seinen eigenen
Arbeitsbereich nicht, zu dem auch der Schutz vor gesundheitlichen
Gefahren am Arbeitsplatz gehört. Der Vizekanzler misst beim
Arbeitsschutz mit zweierlei Maß und ignoriert vollständig die massive
Gesundheitsschädigung durch krebserregenden Tabakrauch in den
Gastronomiebetrieben", kritisierte der Ärztepräsident. Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesarbeitsminister, könnte diese
Gefahr durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung sofort abwenden.
"Die Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe in der Verordnung muss
unverzüglich aufgehoben werden", forderte Hoppe.

Notwendig seien bundesweit einheitliche Regelungen für einen
wirksamen Nichtraucherschutz in allen Arbeitsstätten, öffentlichen
Gebäuden und Verkehrsmitteln. "Es darf keinen Flickenteppich
uneinheitlicher Lösungen geben. Wir brauchen glasklare, konsequente
Rauchverbote, wie es sie in Italien, Irland und anderen europäischen
Ländern schon gibt. Die Politik muss endlich den zynischen
Einflüsterungen der Tabakindustrie widerstehen, die mit ihren süchtig
machenden und hochgradig krebserregenden Produkten Jahr für Jahr
Zigtausende Menschen in den Tod treibt", sagte Hoppe.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens greife zu kurz und sei auch in sich
widersprüchlich. Zwar werden die Arbeitgeber durch die vorgesehene
Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung aufgefordert, ihrer
Verpflichtung für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz durch
Rauchverbote nachzukommen. Doch sind Arbeitsstätten mit
Publikumsverkehr davon ausgenommen. "In ihrem eigenen Gesetzentwurf
liefert die Regierung aber die Begründung dafür, warum gerade in
Gaststätten ein Rauchverbot dringend notwendig ist und verweist auf
positive Erfahrungen in anderen Ländern. Paradoxer geht's nicht
mehr", so Hoppe.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es wörtlich:
"Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass sich der
Gesundheitszustand, z.B. von Beschäftigten in Gastronomiebetrieben,
nach Einführung von Rauchverboten in kurzer Zeit erheblich verbessert
hat. Bemühungen, auf freiwilliger Basis einen wirksamen
Nichtraucherschutz zu erreichen, haben nicht in allen Bereichen einen
ausreichenden Erfolg erzielt."

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/400456-700


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