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Arzneimittelregelungen der Gesundheitsreform / Weigeldt: "Einige positive Ansätze für Patienten und Ärzte erkennbar"

Geschrieben am 16-02-2007

Berlin (ots) - "Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
begrüßt einige der Neuregelungen, die das Gesetz zur Stärkung der
Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
beim Thema Arzneimittel vorsieht. Dazu gehört die
Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten. Sie wird Vertragsärzten
künftig mehr Sicherheit bei der Verordnung geben." Dies hat heute
Ulrich Weigeldt, Vorstand der KBV, in Berlin erklärt. Er hält es für
sinnvoll, dass es für Präparate, die eine gute Bewertung erzielen,
keinen Höchsterstattungsbetrag geben soll und Neubewertungen dann
vorzunehmen sind, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen. Dies sei ein
Beitrag zu mehr Qualität im Gesundheitswesen.

"Gut und richtig ist auch, dass die Krankenkassen verpflichtet
werden, die Medikamente für nichtkommerzielle Arzneimittel-Studien zu
finanzieren. Damit trägt der Gesetzgeber unseren Forderungen
Rechnung. Viele Hersteller sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht
daran interessiert, herauszufinden, ob ihre Präparate auch für andere
Anwendungsgebiete geeignet sind. Es kann jedoch nicht Aufgabe
einzelner Ärzte sein, diese - teils dringend notwendigen - Studien zu
finanzieren, wenn sie gleichzeitig ihre Patienten optimal versorgen
und Ärger mit den Kassen vermeiden wollen", so Weigeldt.

Zweitmeinungen bei der Verordnung besonderer Arzneimittel mit
hohen Jahrestherapiekosten oder erheblichem Risikopotential sind aus
der Sicht des Vorstands grundsätzlich richtig. Für falsch hält
Weigeldt es jedoch, dass der hinzugezogene Kollege im Zweifelsfall
allein entscheiden soll: "Das verbessert nicht die Kommunikation
unter den Ärzten, sondern sorgt für Unfrieden. Beide Kollegen müssten
gleich große Kompetenzen erhalten und zum Konsens verpflichtet
werden."

Im Sinne der Patienten sei es, dass die Palette der
Schutzimpfungen erweitert würde. Es sei gut, dass die Kassen bei
ihrem Angebot nun den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
folgen müssten. "Natürlich wird es hier zu höheren Ausgaben kommen.
Den Nutzen aber werden alle Patienten haben. Deshalb ist diese
Maßnahme absolut sinnvoll", so Weigeldt.

Der Vorstand äußerte sich anlässlich der heutigen Verabschiedung
des GKV-WSG im Bundesrat.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=34021
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Katleen Decker, Tel.: 030 / 4005 - 2204


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