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Neues Deutschland: zur Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Forderungen griechischer Opfer der Verbrechen der Wehrmacht an Deutschland

Geschrieben am 15-02-2007

Berlin (ots) - Da haben wir aber Glück gehabt: Es hätte für uns
alle teuer werden können. Auch 62 Jahre nach dem Ende des
Nazi-Reichs sind die im Namen der Deutschen von Deutschen verübten
Verbrechen auch materiell längst nicht gesühnt. Auf viele Milliarden
Euro werden berechtigte Forderungen Überlebender und Hinterbliebener
geschätzt, bei denen Deutschland und Deutsche oft nicht mal mit
Worten versucht haben, Schuld abzutragen.
Nun aber der Freispruch aus Luxemburg: Deutschland darf in keinem
EU-Staat wegen all der Morde, die SS-Männer und Wehrmachtssoldaten
auf Befehl begangen haben, auf Schadenersatz verklagt werden. So hat
der Europäische Gerichtshof im Fall des Massakers von Kalavrita
entschieden. Dass die griechische Kleinstadt am 13. Dezember 1943 als
»Vergeltung« für Aktionen von Partisanen niedergebrannt, dass alle
männlichen Einwohner ab 13 Jahren erschossen wurden, spielte für
die Entscheidung der Richter keine Rolle. »Operationen von
Streitkräften« seien »typischer Ausdruck staatlicher Souveränität«,
urteilten sie. Selbst wenn dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit
begangen werden.
Ein schlimmes Urteil. Es schafft keinen (Rechts-)Frieden. Im
Gegenteil. Denn Morden von Staats wegen bleibt damit innerhalb der
EU faktisch straflos. Auch das 1999 auf dem Balkan, heute in Irak und
Afghanistan, und morgen wer weiß wo. Niemand sollte sich da wundern,
wenn Politiker und Militärs aufs Völkerrecht pfeifen.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59019
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59019.rss2

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Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21


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