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Dorothee Menzner: VW-Gesetz muss bleiben

Geschrieben am 13-02-2007

Berlin (ots) - Zur Einschätzung des Generalanwalts des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ruiz-Jarabo Colomer, das VW-Gesetz
verstoße gegen den freien Kapitalverkehr erklärt Dorothée Menzner,
verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

DIE LINKE. steht an der Seite der Gewerkschaften und der
Beschäftigten, wenn es um den Erhalt des VW-Gesetzes und gegen
Neoliberalismus mit Bolkesteins Handschrift geht.
Auch weite Teile der niedersächsischen Bevölkerung sind für den
Fortbestand der gesetzlichen Sonderregelung. Das Gesetz hat sich seit
den frühen sechziger Jahren bewährt. Im Wesentlichen begrenzt es die
Mitbestimmung einzelner Anteilseigner auf 20 Prozent, auch wenn diese
mehr Anteile besitzen.

Diese Regelung war eingeführt worden, weil der Aufbau des
KdF-Werks seinerzeit aus dem von den Nationalsozialisten enteigneten
Vermögen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes finanziert
wurde. Eine Entschädigung der Gewerkschaften erfolgte nicht.

Das VW- Gesetz hat den Konzern zu Europas führendem Autobauer
gemacht und nie am Autobau interessierte Anleger davon abgehalten,
Anteile auch über der 20% Marge zu erwerben. So hat Porsche in
Kenntnis der gesetzlichen Regelung deutlich mehr als 20 Prozent der
Aktien erworben.

Das VW-Gesetz schützt das Unternehmen und seine Beschäftigten vor
Übernahme und Zerschlagung durch Hedgefonds. DIE LINKE. fordert daher
den Erhalt des VW-Gesetzes.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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