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Gehb: Online-Fahndung nicht als "stumpfes Schwert" ausgestalten

Geschrieben am 06-02-2007

Berlin (ots) - Zur Ausgestaltung der notwendigen Rechtsgrundlage
der Online-Fahndung nach dem gestrigen BGH-Urteil erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Wenn Online-Durchsuchungen als unerlässlich für eine zeitgemäße
Strafverfolgung angesehen werden, wie dies BKA-Präsident Jörg Zierke
heute im Deutschlandradio tat, dann muss die notwendige gesetzliche
Grundlage nicht nur schnell auf den Weg gebracht, sondern auch
effektiv für die Fahndung ausgestaltet werden. Wenn hohe gesetzliche
Hürden gefordert werden, dann darf sich hinter dieser Forderung nicht
der Wille verstecken, die Online-Fahndung als "stumpfes Schwert"
auszugestalten. Dagegen muss es Ziel sein, die Online-Fahndung
verfassungskonform und gleichzeitig an der Lebenswirklichkeit
orientiert gesetzlich zu etablieren. Den privaten Lebensbereich von
vornherein zum Tabu zu erklären, ist lebensfremd, wenn man wirklich
effektiv organisierte Kriminalität oder Kinderpornographie über die
Online-Fahndung bekämpfen will.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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