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Gehb: Probleme bei nachträglicher Sicherungsverwahrung müssen schnell behoben werden

Geschrieben am 06-02-2007

Berlin (ots) - Zu der aktuellen Diskussion um die Freilassung von
gefährlichen Sextätern in den neuen Bundesländern erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der nachträglichen
Sicherungsverwahrung im Jahre 2004 den Schutz der Allgemeinheit vor
gefährlichen Gewalttätern verbessern. Dieses Anliegen ist im
Grundsatz auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt
worden. Danach stellt der Schutz der Allgemeinheit vor Verurteilten,
von denen auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft schwerwiegende
Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, ein
überragendes Gemeinschaftsinteresse dar und der Staat hat die
Aufgabe, seine Bürger vor den schwerwiegenden Gefahren, die von
solchen Tätern ausgehen, zu schützen.

In der Auslegung der Vorschriften über die nachträgliche
Sicherungsverwahrung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung
allerdings Lücken insbesondere im Hinblick auf in den neuen
Bundesländern begangene Gewalttaten gesehen, die vom Gesetzgeber nach
seiner eigenen Begründung ausdrücklich so nicht gewollt waren. Dies
hat, wie auch die Bundesjustizministerin bereits eingeräumt hat, dazu
geführt, dass in einigen Fällen hochgefährliche Gewalttäter auch
nicht nachträglich in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden
konnten und stattdessen auf freien Fuß gesetzt werden mussten.

Diese Lücken in der gegenwärtigen Rechtslage müssen und können
aber schnell geschlossen werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, die
Öffentlichkeit "menschlichen Zeitbomben" schutzlos auszusetzen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen, dass
der Gesetzentwurf des Bundesrates zu Stärkung der
Sicherungsverwahrung nunmehr schnellstmöglich im Deutschen Bundestag
aufgerufen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren behandelt wird. In
dieses Verfahren können die gesetzgeberischen Vorstellungen der
Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen einfließen. Eines
eigenen Gesetzentwurfs der Bundesregierung, wie ihn die
Bundesjustizministerin jetzt erneut angekündigt hat, bedarf es dafür
nicht. Ein solcher Gesetzentwurf würde wiederum langwierige Fristen
in Gang setzen und die Lösung der Probleme weiter verzögern.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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